Teilen:

Polizeistaatsmethoden gegen friedliche Tierschützer: Staatsanwaltschaft ignoriert Urteil

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2017)

Wien, 18.04.2017

Gericht stellt Rechtswidrigkeit beim Vorgehen der Polizei fest, doch Staatsanwaltschaft behauptet dennoch, das sei rechtskonform gewesen, und klagt Tierschützer wegen Widerstand an

Im Dezember 2015 protestierten einige TierschützerInnen friedlich vor einer Filiale von Turek in Wien gegen deren Pelzverkaufs. Der Besitzer empfand das Recht auf Demonstrationsfreiheit offenbar als eine Zumutung und beschwerte sich bei der Innenministerin. Diese sandte daraufhin eine Streife zur Demo, um die TierschützerInnen zu belästigen. Anders ist nicht zu erklären, warum von allen Anwesenden Ausweise verlangt wurden. Einer der Tierschützer pochte auf sein Recht, ohne Grund seine Identität nicht preisgeben zu müssen, und wurde prompt brutal festgenommen. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen diese Amtshandlung hatte Erfolg. Das Landesverwaltungsgericht Wien stellte fest, dass das Vorgehen der PolizistInnen rechtswidrig war. Dennoch zeigten diese den Aktivisten wegen Störung der öffentlichen Ordnung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung an, obwohl das Beweisvideo seiner Festnahme klar seine Unschuld beweist:

Jetzt wurde aber tatsächlich von der Staatsanwaltschaft Wien Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben und gleichzeitig das Verfahren wegen Amtsmissbrauch gegen die BeamtInnen eingestellt. Letzteres mit der unglaublichen Begründung, dass die Identitätsfeststellung durch die Polizei gerechtfertigt war, obwohl ein Gericht bereits vorher geurteilt hatte, dass genau diese Identitätsfeststellung rechtswidrig war! Der Tierschützer hat nun einen Fortführungsantrag gestellt, siehe Martin Balluch's Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Unfassbar, mit was für Polizeistaatsmethoden hier vorgegangen wird. Die Polizei hat eindeutig das Gesetz gebrochen und verfolgt dennoch mit allen Mitteln diesen offensichtlich unschuldigen Tierschützer. Und die Staatsanwaltschaft sieht sich berechtigt, ein rechtsgültiges Urteil eines Gerichts ins Gegenteil zu verkehren! Zusätzlich wurde ich wegen Anstandsverletzung angezeigt, weil ich mich über dieses Vorgehen der Polizei beschwert hatte. Und die Polizei hat mich auch noch zivilrechtlich aufgrund meines Berichts über den Vorfall geklagt. So stelle ich mir die Praxis in Nordkorea vor!“

06.10.2026, Wien

Handelsgericht urteilt in SPAR-Klage gegen VGT: SLAPP weitgehend bekräftigt

Richterin bestätigt OGH-Urteil und 6 Verbote der EV zu Schweine-Vollspalten, verbietet dem VGT aber zusätzlich, wissenschaftliche Studien zu Mortalität und Tierwohl-Preisen zu zitieren

06.10.2026, Wien

Welt-Oktopus-Tag: VGT-Aktion am Stephansplatz

Tierschutz-Aktion in Wien soll tierquälerische Aspekte bei der Fischerei von Tintenfischen in den Fokus rücken

05.10.2026, Wien/Neutillmitisch(Stmk.)

VGT kritisiert Greenwashing bei Insekten-Hundefutter

Neue Studie stellt Umweltvorteile von Insektenprotein in Frage

01.10.2026, Wien

VGT vor dem Landwirtschaftsministerium: nicht vergessen, Schweine brauchen Stroh

Jahr 2026 neigt sich dem Ende zu: laut Tierschutzgesetz MUSS 2027 ein neuer Mindeststandard in der Schweinehaltung festgelegt werden!

29.09.2026, Wien

Freudentag für Kröten: Baubeginn Amphibienschutztunnel Hanslteich

1. Bauphase eingeleitet: VGT erfreut über rasche Durchführung

29.09.2026, Wien

Die größte Veganmania aller Zeiten

Von 18. bis 20. September 2026 fand die Veganmania auf der Donauinsel in Wien statt. Drei Tage lang wurde bei bestem Wetter die vegane Lebensweise gefeiert.

23.09.2026, Wien

Animal Rights Lectures 2026 mit DDr. Martin Balluch

In fünf Vorträgen wird VGT-Obperson DDr. Martin Balluch über die philosophische Basis der Tierrechtsbewegung referieren mit anschließender Diskussionsrunde.

17.09.2026, St. Pölten

Tierschützer:innen fordern Konsequenzen für Horrorstall

50 Personen schließen sich trotz Regenwetters VGT-Demomarsch bis vor die BH St. Pölten an