Update zum „Abschaum“-Prozess: Angeklagter Jäger gibt klein bei, Verhandlung abgesagt! - vgt

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Update zum „Abschaum“-Prozess: Angeklagter Jäger gibt klein bei, Verhandlung abgesagt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.04.2017)

Wien, 24.04.2017

NÖ Jagdfunktionär widerruft sämtliche seiner Aussagen, zahlt dem VGT-Obmann € 3.000 und dem VGT € 2.500, dafür wird die Anklage zurückgezogen – 15. Prozesserfolg des VGT in Serie!

Gerade noch wurde zum Prozess morgen früh um 9 Uhr geladen, schon ist alles wieder abgesagt. Nachgerade in letzter Sekunde sandte der angeklagte nö Landesjagdverbandsfunktionär einen Vergleichsvorschlag, der alle Forderungen des VGT erfüllte. Darin verpflichtet er sich, alle etwa 10 seiner beleidigenden Aussagen zu widerrufen und diesen Widerruf auf seiner Jagdseite 1 Monat lang zu veröffentlichen. Zusätzlich überweist er VGT-Obmann Martin Balluch € 3.000 und dem VGT fast € 2.500 Schadenersatz. Martin Balluch hat diesen Vorschlag nun angenommen und damit ist die Verhandlung morgen abgesagt. Das war nun der 15. Prozesserfolg in ununterbrochener Serie seit Beginn der Kampagne gegen die Gatterjagd und das Aussetzen von Zuchttieren.

Der VGT-Obmann kommentiert: Schon beeindruckend: die offizielle Jägerschaft bezeichnet den VGT und mich ständig als radikal und fanatisch, und sogar demokratiepolitisch bedenklich, wie kürzlich der nö Gatterjägermeister Josef Pröll in einem Interview im Kurier. Aber nun ist ein Funktionär seines Landesjagdverbands derjenige, der seine fanatischen Äußerungen widerrufen muss, und mir Schadenersatz zahlen. Und es war Gatterjäger Mayr-Melnhof, der mich beschimpft und beleidigt hat und das ebenfalls widerrufen musste. Und es waren Jäger, die eine Aktivistin des VGT geschlagen haben und Schmerzengeld zahlen mussten, oder die TierschützerInnen gestoßen und bedroht haben, und ihre Kameras beschädigten. Wir kritisieren die Gatterjagd und das Aussetzen von Zuchttieren – und beides wurde kürzlich verboten, mit Ausnahme der Gatterjagd in Niederösterreich. Wir haben dazu zusammen 5 wissenschaftliche Gutachten vorgelegt, die Gegenseite hat nur emotionalisiert und jede Diskussion verweigert. Und wir haben ausnahmslos alle Klagen vor Gericht bisher seit Beginn unserer Jagdkampagne gewonnen, hatten also Recht, während die Jägerschaft verlor. Wer sind also die Radikalen, die Fanatiker und diejenigen, die demokratiepolitisch bedenklich agieren?

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