Verstoß gegen die Katzenkastrationspflicht: Babys auf Bundesstraße entsorgt - vgt

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Verstoß gegen die Katzenkastrationspflicht: Babys auf Bundesstraße entsorgt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.06.2017)

Wien, 20.06.2017

Fünf ungewollte Katzenbabys wurden auf einer Bundesstraße „entsorgt“ und ihrem Schicksal überlassen. Ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht liegt nahe.

Vor einigen Tagen wurden dem Tierparadies Schabenreith drei Katzenkinder übergeben, die offenbar auf einer Bundesstraße „entsorgt“ worden waren. Eines der Kätzchen hatte einen gebrochenen Schwanz und Oberschenkelhals, ein viertes war bereits durch einen Autounfall verstorben, das fünfte war von einer anderen Person gefunden worden. Einige Tage später meldete sich der angebliche Tierhalter der Kitten und behauptete, die Babys wären ohne ihre Mutter die zwei Kilometer zur Bundesstraße allein gelaufen. Das Tierparadies ging bis zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass die Kätzchen bewusst auf die Straße gesetzt worden waren und ein Verstoß gegen die Kastrationspflicht vorliegt. Nach Anzeige bei der Behörde wurde dem Tierhalter offenbar nachträglich eine Zucht bewilligt, wodurch die Vermehrung der Katzen legal wurde, anstatt die illegale Vermehrung zu bestrafen. Das Tierparadies wurde dazu aufgefordert, die Kätzchen zurück zu geben, andernfalls werde gegen den Gnadenhof vorgegangen. Anstatt also gegen die illegal vermehrten Katzen und die Tierquälerei durch das vermeintliche Aussetzen der Tiere vorzugehen, wird dem Tierschutzverein gedroht, der den Tieren helfen wollte.

Was bedeutet die Katzenkastrationspflicht?

In Österreich müssen alle Freigängerkatzen kastriert werden. Ursprünglich waren Katzen aus bäuerlichen Haltungen von der Kastrationspflicht ausgenommen, nach harten Protesten von Seiten des Tierschutzes wurde diese Ausnahme allerdings im April 2016 wieder aufgehoben. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes (im April in Kraft getreten) wurde die Kastrationspflicht allerdings wieder aufgeweicht. Durch eine Ausweitung des Zuchtbegriffs ist es nun noch einfacher möglich, seine Katzen als Zucht anzumelden, wodurch man sie dann auch vermehren darf. Dies bietet gerade für Bauernhofkatzen ein Schlupfloch, welches den HalterInnen ermöglicht, sich das Geld für die Kastration ihrer Katzen zu sparen.

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