Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.08.2017)
Nickelsdorf, am 23.08.2017Tausende Enten in der Leitha ausgesetzt - Anzeige
Seit der aktuellen Änderung des Tierschutzgesetzes ist unter anderem das Aussetzen von Enten verboten, da sie in der freien Natur nicht überlebensfähig sind – Anzeige des VGT wegen Tierquälerei
Vergangene Woche wurden mehrere Tausend ausgesetzte Zuchtenten die Leitha entlang zwischen Zurndorf und Nickelsdorf beobachtet. Die Tiere wurden offensichtlich ausgesetzt und werden vor Ort nach wie vor gefüttert, nur um anschließend bejagt zu werden. Jedoch verbietet das neue Tierschutzgesetz das Aussetzen von Zuchtenten zur Jagd, weil diese wissenschaftlichen Studien zufolge zu 80 % in nur wenigen Wochen danach sterben, da sie in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind.
Dem Verbot voraus ging ein einstimmiger Beschluss des Tierschutzrates, einem Fachgremium im Bereich des Tierschutzes, welcher das Gesundheitsministerium damit zum Handeln aufforderte und die Notwendigkeit der Gesetzesänderung mit einer ausführlichen Literaturliste bestätigte. Sogar in der Jagdzeitschrift „Der Anblick“ erschien bereits ein Artikel des Jagdexperten Univ.-Prof. Klaus Hackländer, welcher mit der Praxis des Aussetzens von Enten scharf ins Gericht geht.
VGT-Rechtsexperte Michael Krumböck: „Es ist damit wissenschaftlich erwiesen, dass in menschlicher Obhut gezüchtete Stockenten, wie jene an der Leitha, in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind. Und daher ist das Aussetzen dieser Tiere, wie an der Leitha geschehen, nach dem Tierschutzgesetz verbotene Tierquälerei.“