Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.10.2017)
Wien, am 27.10.2017Gatterjagd-Pickerl-Prozess Salzburg: Anzeige gegen Staatsanwältin wegen Amtsmissbrauch
Die zuständige Staatsanwältin hat offensichtlich den Schaden aufgebauscht, Mayr-Melnhof grundlos Akteneinsicht gewährt und will nun Partezettel zur Sachbeschädigung erklären
Im Juni 2016 wurden 2 junge Frauen in Salzburg von einem Taxifahrer aufgehalten, weil sie Pickerl gegen die Gatterjagd an einem Poller aufgeklebt hatten. Die Polizei nahm die beiden fest und verhörte sie 6 Stunden lang. Die zuständige Staatsanwältin ließ das Handy einer der beiden Frauen beschlagnahmen und auswerten. Zu dieser völligen Lächerlichkeit – aufgeklebte Pickerl, wie sie in jeder größeren Stadt jeden Tag zu hunderten verbreitet werden – gab es letztlich 1 ½ Jahre lang Ermittlungen und zahlreiche Einvernahmen. Nun liegt ein Strafantrag auf schwere Sachbeschädigung vor. Allerdings ist aus dem Akt sofort ersichtlich, dass es sich keinesfalls um schwere Sachbeschädigung handelt. Die angegebenen Schäden sind mittels Tatortfotos aus dem Akt eindeutig auf andere Plakate als die inkriminierten Pickerl zurück zu führen. Der Schaden ist in Wahrheit minimal. Das ist schon daran ersichtlich, dass Firmen, auf deren Besitz derartige Pickerl geklebt wurden, der Polizei auf Nachfrage antworteten, dass für sie kein Schaden entstanden sei. Und die Polizei selbst spricht davon, dass sich diese Pickerl im Ganzen leicht abziehen ließen. Dennoch beharrte die Staatsanwältin wider besseren Wissens auf einem Schaden von über € 5000, um von schwerer Sachbeschädigung sprechen zu können.
Zusätzlich gewährte sie Mayr-Melnhof, der selbst ein Jagdgatter betreibt, ohne jeden Grund Akteneinsicht. Der Gatterjägermeister konstruierte daraus eine Zivilklage und eine Privatanklage, die er zwar beide verlor, die aber natürlich dazu führten, dass den TierschützerInnen finanzieller und psychischer Schaden zugefügt wurde, der im Übrigen jeden tatsächlichen Schaden solcher Pickerln bei weitem übersteigt. Kaum übernahm eine Richterin den Fall, wurde Mayr-Melnhof sofort die Akteneinsicht entzogen. Darüber hinaus stellte sich nun heraus, dass dieselbe Staatsanwältin mit Steuergeld einen Sachverständigen der BOKU Wien mit der Beantwortung der Frage beauftragt hatte, ob das Aufhängen eines Partezettels an einem Baum als Sachbeschädigung interpretiert werden könnte. Mit derartigen Partezetteln wurde in pietätvoller Weise an den Tod zahlreicher Zuchtenten und Zuchtwildschweine im Jagdgatter Mayr-Melnhof gedacht. Für TierschützerInnen eine Selbstverständlichkeit, für diese Staatsanwältin dagegen offenbar ein verfolgungswürdiges Delikt, im Gegensatz zur tierquälerischen Massenexekution der Tiere im Gatter.
Deshalb hat der VGT jetzt Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen diese Staatsanwältin eingebracht. Details zur Anzeige: http://www.martinballuch.com/anzeige-gegen-staatsanwaeltin-im-salzburger-gatterjagd-pickerl-prozess/