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Gewaltattacken bei Gatterjagd in Salzburg: Mayr-Melnhof sagt die Unwahrheit!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.11.2017)

Wien, 27.11.2017

VGT beweist, dass Max Mayr-Melnhof mehrfach die Unwahrheit gesagt hat, offenbar um seine Gewaltattacken kaschieren und die mit Gewalt entwendeten Gegenstände behalten zu können

Als die Gewaltattacken von Mayr-Melnhof gegen 2 Tierschützer  bei seiner letzten Gatterjagd publik wurden, rief zunächst der ORF bei ihm an. Mayr-Melnhof dementierte alles. Seither werden von ihm immer neue Versionen seiner Übergriffe kolportiert. Zuletzt hat Mayr-Melnhof in den Zeitungen Heute und Österreich behauptet, er habe 2 Tierschützer zu Boden gerungen und festgehalten, weil sie sich gewaltsam Eintritt ins Gatter verschaffen hätten wollen. Und: denn sie wollten in einen Bereich laufen, in dem Lebensgefahr bestanden hat. Zusätzlich behauptet er, ein 75-jähriger Helfer sei bei einem Fluchtversuch eines der Tierschützer an der Schulter verletzt worden. Dass er Gegenstände im Wert von € 1300 mit Gewalt entwendet und nicht mehr zurückgegeben hat, dürfte er auch leugnen. Glücklicherweise sind diese Behauptungen leicht als Unwahrheiten zu entlarven:

  • Die beiden Vorfälle haben im Abstand von 2 Stunden und 45 Minuten voneinander stattgefunden. Es können also nicht 2 Tierschützer ins Gatter gelaufen sein, sondern bestenfalls nur jeweils einer in diesem zeitlichen Abstand.
  • Dass kein Tierschützer im Gatter war, beweist der Umstand, dass Mayr-Melnhof die Jagd nie unterbrochen hat, was er andernfalls hätte tun müssen.
  • Mayr-Melnhof veröffentlichte 2 Videos von einem seiner Opfer. Beide zeigen den Tierschützer außerhalb des Gatters auf dem öffentlichen Treppelweg bei der Salzach.
  • Selbst wenn Mayr-Melnhof behauptet, er hätte die beiden Tierschützer gerade noch vom Betreten des Gatters abgehalten, so müsste er dann zufällig im Abstand von 2 Stunden 45 Minuten jeweils einen Tierschützer knapp vor dem Betreten inflagranti erwischt haben.
  • Es gibt keinen 75-jährigen Verletzten, es wurde keiner gemeldet, weder bei der Polizei noch im Krankenhaus. Der 75-Jährige beim ersten Vorfall stand unbeteiligt dabei, als die Polizei vorfuhr, und sagte der Polizei kein Wort von einer Verletzung. Er ist also nie verletzt worden.
  • Umgekehrt gibt es für beide Tierschützer Krankenberichte aus dem Spital und sie fuhren beide sofort zur Polizei, um Anzeige zu erstatten.
  • Selbst wenn die beiden Tierschützer jeweils im Gatter gewesen wären, hätte Mayr-Melnhof kein Recht, ihnen ihre Kameras und ihr Funkgerät mit Gewalt zu entwenden und nicht mehr zurück zu geben.
  • Beide Kameras der Tierschützer haben die beiden Überfälle dokumentiert. Kann es sein, dass Mayr-Melnhof daher die beiden Kameras nicht herausrückt, weil sie seine Gewaltattacken zeigen würden?
  • Mayr-Melnhof hat mit seinem Handy beide Vorfälle von Anfang an gefilmt. Er hat aber nur 2 Videos von einem der beiden Vorfälle, nachdem alles vorbei war, veröffentlicht. Warum veröffentlicht er nicht seine Videos vom angeblichen Eindringen ins Gatter, und von der angeblich so rechtskonformen Vorgangsweise seiner Schläger? Seine Videos würden auch sofort zeigen, dass beide Tierschützer Kameras hatten.
  • Die beiden Tierschützer müssen Videokameras gehabt haben, weil wozu sonst stehen sie allein am Gatterzaun, wenn nicht um zu filmen? Mayr-Melnhof erwähnt sogar den Umstand in seinen Videos, dass einer der Tierschützer eine Kamera hatte. Die Polizei hat aber keine Videokamera bei diesem Tierschützer gefunden, obwohl sie den Tierschützer direkt aus den Händen der Mayr-Melnhof-Schergen übernommen hat. Die Kamera muss also von Mayr-Melnhof entwendet worden sein.

Hier handelt es sich um keine Privatfehde zwischen Mayr-Melnhof und dem VGT. Hier handelt es sich ganz einfach um Gewaltattacken von Mayr-Melnhof gegen 2 friedlich und völlig legal filmende Tierschützer, denen er dabei auch noch mit Gewalt ihre Kameras und ein Funkgerät entwendet hat. Da hört der Spaß auf, das kann ein Rechtsstaat nicht dulden. Tierschutz ist Staatsziel in der Bundesverfassung und es ist daher die Pflicht der Polizei und der Justiz, Tierschützer bei ihrer legalen Arbeit vor solchen Gewaltübergriffen zu schützen. Laut Verfassung sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich. Wann wird die Staatsanwaltschaft also endlich bei Mayr-Melnhof eine Hausdurchsuchung durchführen, um die entwendeten Gegenstände und die Videos auf seinem Handy als Beweismittel zu sichern?

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