Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.03.2018)

Salzburg, am 02.03.2018

Montag Gericht Mayr-Melnhof: VGT klagt auf Herausgabe geraubter Gegenstände

Bei der Gatterjagd am 20. 11. 2017 hatte Mayr-Melnhof zwei Angestellten des VGT außerhalb des Gatters 2 Videokameras und 1 Funkgerät mit Gewalt entwendet, Wert € 1.300

Wann: Montag 5. März 2018 ab 9 Uhr
Wo: Bezirksgericht Salzburg, Rudolfsplatz 3, 5020 Salzburg, Saal 9

Am 20. 11. 2017 erschienen zur Überraschung von Mayr-Melnhof bei dessen Gatterjagd Tierschützer_innen des VGT, um das Treiben außerhalb des Gatters zu dokumentieren. 10 Personen, davon 4 auf der Westseite und 6 auf der Ostseite des Gatters, nahmen jeweils im Abstand von 1 km Aufstellung. Allen war zu diesem Zweck um 9:30 Uhr jeweils ein Funkgerät und eine Videokamera überreicht worden. Als Mayr-Melnhof von der Präsenz der Tierschützer_innen erfuhr, brannte bei ihm offenbar eine Sicherung durch und er begab sich sofort auf den Treppelweg außerhalb des Gatters und stellte den erstbesten Tierschützer, der ihm über den Weg lief. Mit Hilfe von 2 weiteren Personen rang er ihn zu Boden und entwendete mit Gewalt seine Videokamera, indem er dem am Boden liegenden Mann mit voller Wucht auf die Hand stieg und die Kamera an sich riss.

2 Stunden 45 Minuten später, die Gatterjagd hatte gerade Mittagspause, trafen 2 von Mayr-Melnhof bestellte Bodyguards einer Securityfirma ein. Mayr-Melnhof nahm die beiden in sein Auto auf und fuhr noch einmal den Treppelweg entlang, auf der Jagd nach Tierschützer_innen. Zuerst blieb das Trio bei einer Frau stehen. Dann entschieden sie um, fuhren weiter, und als sie auf einen Mann trafen, griffen sie an. Der Tierschützer wurde von hinten zu Boden geworfen. Einer der Schläger setzte daraufhin mit seinem Bein einen Armhebel an und verdrehte dem Mann auch den Daumen sehr schmerzhaft. Zusätzlich wurde er bis fast zur Besinnungslosigkeit gewürgt. Als der Tierschützer völlig hilflos war, kam Mayr-Melnhof hinzu, durchsuchte ihn am Körper und nahm ihm seine Videokamera und sein Funkgerät ab. Alle geraubten Gegenstände im Gesamtwert von € 1.300 hat Mayr-Melnhof dem VGT bis heute nicht zurückgegeben. Deshalb musste der Tierschutzverein die Herausgabe einklagen. Am kommenden Montag findet dazu der erste Verhandlungstag statt.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben