Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.03.2018)
Salzburg, am 02.03.2018Montag Gericht Mayr-Melnhof: VGT klagt auf Herausgabe geraubter Gegenstände
Bei der Gatterjagd am 20. 11. 2017 hatte Mayr-Melnhof zwei Angestellten des VGT außerhalb des Gatters 2 Videokameras und 1 Funkgerät mit Gewalt entwendet, Wert € 1.300
Wann: Montag 5. März 2018 ab 9 Uhr
Wo: Bezirksgericht Salzburg, Rudolfsplatz 3, 5020 Salzburg, Saal 9
Am 20. 11. 2017 erschienen zur Überraschung von Mayr-Melnhof bei dessen Gatterjagd Tierschützer_innen des VGT, um das Treiben außerhalb des Gatters zu dokumentieren. 10 Personen, davon 4 auf der Westseite und 6 auf der Ostseite des Gatters, nahmen jeweils im Abstand von 1 km Aufstellung. Allen war zu diesem Zweck um 9:30 Uhr jeweils ein Funkgerät und eine Videokamera überreicht worden. Als Mayr-Melnhof von der Präsenz der Tierschützer_innen erfuhr, brannte bei ihm offenbar eine Sicherung durch und er begab sich sofort auf den Treppelweg außerhalb des Gatters und stellte den erstbesten Tierschützer, der ihm über den Weg lief. Mit Hilfe von 2 weiteren Personen rang er ihn zu Boden und entwendete mit Gewalt seine Videokamera, indem er dem am Boden liegenden Mann mit voller Wucht auf die Hand stieg und die Kamera an sich riss.
2 Stunden 45 Minuten später, die Gatterjagd hatte gerade Mittagspause, trafen 2 von Mayr-Melnhof bestellte Bodyguards einer Securityfirma ein. Mayr-Melnhof nahm die beiden in sein Auto auf und fuhr noch einmal den Treppelweg entlang, auf der Jagd nach Tierschützer_innen. Zuerst blieb das Trio bei einer Frau stehen. Dann entschieden sie um, fuhren weiter, und als sie auf einen Mann trafen, griffen sie an. Der Tierschützer wurde von hinten zu Boden geworfen. Einer der Schläger setzte daraufhin mit seinem Bein einen Armhebel an und verdrehte dem Mann auch den Daumen sehr schmerzhaft. Zusätzlich wurde er bis fast zur Besinnungslosigkeit gewürgt. Als der Tierschützer völlig hilflos war, kam Mayr-Melnhof hinzu, durchsuchte ihn am Körper und nahm ihm seine Videokamera und sein Funkgerät ab. Alle geraubten Gegenstände im Gesamtwert von € 1.300 hat Mayr-Melnhof dem VGT bis heute nicht zurückgegeben. Deshalb musste der Tierschutzverein die Herausgabe einklagen. Am kommenden Montag findet dazu der erste Verhandlungstag statt.