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Nach Gerichtsurteil: Mayr-Melnhof als Landesjägermeister und Jagdschutzorgan untragbar

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.05.2018)

Salzburg, 25.05.2018

Es ist rechtskräftig: Mayr-Melnhof hat rechtswidrig mit Gewalt einem Tierschützer die Videokamera entwendet und sie nicht zurückgegeben – Strafverfahren wegen Raub

Das Landesverwaltungsgericht hat rechtskräftig geurteilt, dass Mayr-Melnhof mit Gewalt rechtswidrig einem friedlichen Tierschützer die Videokamera entwendet und ihn dabei an der Hand verletzt hat. Für die gesamte Gewaltanwendung von Mayr-Melnhof zusammen mit zwei anderen Tätern hat dem Gerichtsurteil nach keine Rechtfertigung bestanden. Landläufig wird so ein Verhalten als Raub bezeichnet. Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug, entsprechend Anklage zu erheben. Weiters hat das Gerichtsurteil klar aufgezeigt, dass Mayr-Melnhof als Zeuge die Unwahrheit gesagt hat. Auch das ist strafbar. Und nicht nur das. Es beweist auch, dass Mayr-Melnhof überhaupt nicht mehr glaubwürdig ist. Daher stellt sich nun auch aufgrund dieses rechtskräftigen Urteils die Frage, ob ein Mensch als Landesjägermeister und Jagdschutzorgan tragbar ist, der friedlichen Bürgern mit Gewalt Gegenstände entwendet und vor Gericht die Unwahrheit sagt. Ein Mensch mit Anstand würde unter solchen Bedingungen von sich aus zurücktreten, doch damit ist bei Mayr-Melnhof nicht zu rechnen.

Momentan verhandeln die Koalitionspartner in Salzburg über eine gemeinsame Regierung. Thema dabei ist das Gatterjagdverbot und das Natura 2000 Gebiet in der Antheringer Au, wo Mayr-Melnhof sein Jagdgatter betreibt - das letzte aktive in Salzburg - und dabei völlig die Natur zerstört. Übergangsbestimmungen für das anstehende Gatterjagdverbot betreffen also nur ihn. In wieweit muss man auf einen Mann Rücksicht nehmen, der gerichtlich bestätigt friedlichen Bürgern mit Gewalt Gegenstände entwendet und vor Gericht die Unwahrheit sagt? Welche Investitionen in sein Jagdgatter müssten durch eine Amortisierungsfrist berücksichtigt werden? Der VGT fordert ein sofortiges Gatterjagdverbot mit einer minimalen Übergangsfrist für Mayr-Melnhof, wie es im Lainzer Tiergarten in Wien vorgezeigt wird. Dort will man bis Ende 2020 den Jagdgatterbetrieb aufgelöst haben.

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