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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.09.2018)

Wien, am 28.09.2018

Hunde und Katzenverkauf in Tierhandlungen: VGT fordert wirklichen Tierschutz statt Mogelpackung

Das Ausstellen und Halten von Hunden und Katzen in Tierhandlungen soll verboten werden, an der Grundproblematik ändert dies jedoch relativ wenig. Ministerin Hartinger-Klein ist aufgefordert endlich zu handeln und ein Hunde- und Katzenverkaufsverbot in Tierhandlungen zu initiieren.

Seit dem Jahr 2008 dürfen Hunde und Katzen wieder in Tierhandlungen gehalten und verkauft werden. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass der Verkauf dieser Tiere wieder in geregelte Bahnen gelenkt werden sollte. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Tierhandlungen hauptsächlich Hunde und Katzen von Vermehrer_innen aus dem Osten beziehen. Für potenzielle Käufer_innen ist weder eruierbar, wann die Tiere vom Muttertier getrennt, noch unter welchen Bedingungen die Tiere gezüchtet wurden. Tierhandlungen sind vor allem deshalb gezwungen auf solche Tiere zurückzugreifen, weil kein seriöser Züchter/keine seriöse Züchterin seine/ihre Tiere an eine Tierhandlung zum Verkauf abgeben würde. Zudem ist gerade der Lebenszeitraum in denen sich die Tiere in der Tierhandlung befinden immens wichtig für ihre weitere Entwicklung, eine angemessene Sozialisierung dort jedoch nicht möglich.

Nun ließ Ministerin Hartinger-Klein diese Woche damit aufhorchen, dass mittels Initiativantrag das Halten und Ausstellen von Hunden und Katzen in Tierhandlungen verboten werden soll. Die Tiere sollen stattdessen in sogenannten Betriebsstätten gehalten, der Verkauf jedoch weiterhin über die Tierhandlungen abgewickelt werden. An der bereits geschilderten Grundproblematik ändert dies natürlich relativ wenig. Nach wie vor werden hauptsächlich Tiere aus dem Ausland oder aus Hinterhofzuchten verkauft werden. Nach wie vor werden die Tiere in ihrer wichtigsten Lebensphase nicht richtig sozialisiert werden können. Nach wie vor werden viele Tiere mit Verhaltensstörungen oder Erbkrankheiten verkauft werden und somit in vielen Fällen längerfristig in Tierheimen landen.

All diese Probleme wird man mit dem eingeschlagenen Weg auch längerfristig nicht in den Griff bekommen, daher ist die Ministerin gefordert endlich den Willen der Bevölkerung und die langjährige Forderung des Verein Gegen Tierfabriken nach einem Hunde- und Katzenverkaufsverbot umzusetzen.

Das Ziel den Verkauf von Hunden und Katzen in gelenkte Bahnen zu leiten und somit den illegalen Welpenhandel einzuschränken ist nachweislich gescheitert, erklärt VGT-Rechtsexperte Michael Krumböck, daher sollte auch zur alten Rechtslage zurückgekehrt werden. Wenn Tierschutz für die FPÖ nicht nur ein bloßes Lippenbekenntnis ist, wird sie um ein Verkaufsverbot für Hunde und Katzen in Tierhandlungen nicht herumkommen.

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