Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.10.2018)
Wien, am 04.10.201880 % der Bevölkerung befürworten heimliche Aufnahmen vom Tierschutz in Tierfabriken
Die Kurz-ÖVP möchte Konsument_innen uninformiert lassen und verhindern, dass Tierquälereien in Tierfabriken behördlich verfolgt werden – ¾ Mehrheit ist dagegen.
Im Programm der Kurz-Regierung steht im Kapitel über die Reform des Strafrechts, dass das heimliche Filmen in Tierfabriken mit Gefängnis geahndet und das so erhaltene Filmmaterial zerstört, anstatt zur Information der Öffentlichkeit oder zur Verfolgung von Tierquälerei verwendet werden soll. Der VGT beauftragte daraufhin das renommierte Gallup-Institut mit einer repräsentativen Befragung der Bevölkerung dazu. Das Ergebnis ist eindeutig: 80 % finden heimliche Aufnahmen in Tierfabriken gut 81 % finden, dass Tierschutzorganisationen mit solchen Aufnahmen Anzeigen wegen Tierquälerei erstatten sollen Nur 16 % sind für eine Bestrafung von Tierschützer_innen für das heimliche Betreten von Stallungen Nur 18 % sind dagegen, dass solche Aufnahmen für Strafverfahren wegen Tierquälerei verwendet werden dürfen 86 % wollen zusätzliche Kontrollen von Tierfabriken durch Expertengremien
Auch in Deutschland meinten 82,2 % der Bevölkerung, dass heimliche Filmaufnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben gerechtfertigt sind. Aber in den USA und in Österreich wurden bereits Fälle bekannt, in denen Menschen wegen derartiger Filmaufnahmen bestraft wurden – in Oberösterreich nach dem Kulturflächenschutzgesetz. Neu ist, dass das Filmen in Tierfabriken strafrechtlich verfolgbar werden soll.
In den letzten Jahren gab es zahlreiche Fälle von skandalösen Tierquälereien in der Nutztierindustrie, die nur durch heimliche Filmaufnahmen aufgedeckt werden konnten. Müssten diejenigen Personen, die diese Aufnahmen machten, mit Gefängnis rechnen, wären diese Tierquälereien weder an die Oberfläche gekommen, noch abgestellt werden.
Laut Tierschutz-Kontrollverordnung werden Tierhaltebetriebe im Mittel alle 50 Jahre einmal kontrolliert. Zusätzlich sind diese Kontrollen immer angemeldet. Und selbst wenn alles gesetzeskonform ablaufen würde, haben die Konsument_innen ein Recht zu erfahren, wie ihre Nahrung hergestellt worden ist, um informiert zu entscheiden, was sie essen wollen.
Der VGT fordert deswegen – mit der großen Mehrheit der Bevölkerung im Rücken – ein Ende der Kriminalisierung von Tierschutzarbeit und Tierschutz-Aufdeckungsjournalismus.
Übersicht der wichtigsten Umfrageergebnisse
Eine repräsentative Gallup-Umfrage bringt ans Licht was Österreicher_innen von investigativem Tierschutzjournalismus halten.
Heimliche Aufnahmen in Betrieben
Tierschutzorganisationen veröffentlichen immer wieder Filme und Fotos aus Schlachthöfen, Tiertransporten oder industrieller Tierhaltung in der Landwirtschaft, die durch heimliche Aufnahmen entstanden sind? Wie bewerten Sie, dass derartige Filme an die Öffentlichkeit gelangen?
- 80 % – Ja, das soll geschehen. (
gut
&eher gut
) - 17 % – Nein, das möchte ich nicht. (
eher schlecht
&schlecht
) - 3 % – keine Angabe
Anzeigeerstattung mit heimlichen Aufnahmen
Laut Gesetz müssen Tierstallungen im Mittel einmal alle 50 Jahre von einem Amtstierarzt/einer Amtstierärztin kontrolliert werden. Weil so selten kontrolliert wird und zusätzlich nur nach Voranmeldung, nutzen Tierschutzorganisationen heimliche Aufnahmen in Tierstallungen um, wenn nötig, Anzeige wegen Tierquälerei zu erstatten. Wie bewerten Sie, dass Tierschutzorganisationen mit Hilfe heimlicher Aufnahmen Anzeige erstatten?
- 81 % – Ja, das soll geschehen. (
gut
&eher gut
) - 16 % – Nein, das möchte ich nicht. (
eher schlecht
&schlecht
) - 3 % – keine Angabe
Strafe für heimliches Betreten von Stallungen
Die Regierung plant nun, das für heimliche Aufnahmen notwendige Betreten von industriellen Tierstallungen zu verbieten und mit Gefängnisstrafe zu bedrohen. Wie stehen Sie dazu? Möchten Sie, dass das heimliche Betreten von Stallungen, um dort zu filmen, mit Gefängnisstrafe geahndet wird?
- 16 % – Ja, das soll geschehen.
- 74 % – Nein, das möchte ich nicht.
- 10 % – keine Angabe
Verwendung von Aufnahmen in Strafverfahren
Die Regierung plant zusätzlich ein Gesetz, nachdem heimliche Aufnahmen in Tierstallungen in Zukunft nicht mehr für Strafverfahren wegen Tierquälerei gegen die Besitzer/innen dieser Stallungen verwendet werden dürfen. Es ist vorgesehen, dass solcherart zustande gekommene Aufnahmen vernichtet werden müssen. Wie stehen Sie dazu? Möchten Sie, dass heimlich gemachte Aufnahmen in Tierstallungen weiterhin für Strafverfahren wegen Tierquälerei verwendet werden dürfen?
- 73 % – Ja, das soll geschehen.
- 18 % – Nein, das möchte ich nicht.
- 9 % – keine Angabe
Zusatzkontrollen durch Expertengremien
Amtstierärztliche Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tieren finden im Mittel alle 50 Jahre und nach Voranmeldung statt. Die Volksanwaltschaft schlägt vor, Expertengremien mit je einer Person aus dem Tierschutz, der Veterinärmedizin und dem Tierschutzrecht als zusätzliche, unangemeldete Kontrollen in diese Betriebe zu schicken. Was halten Sie davon? Wie bewerten Sie es, wenn derartige Zusatzkontrollen seitens der Volksanwaltschaft stattfinden würden?
- 86 % – Ja, das soll es geben. (
gut
&eher gut
) - 9 % – Nein, das möchte ich nicht. (
eher schlecht
&schlecht
) - 4 % – keine Angabe
PETITION: vgt.at/tierqual-stoppen-statt-verstecken