Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.12.2018)
Salzburg, am 11.12.2018VGT wartet weiter im Büro: Salzburger Landesrat Schwaiger lässt Tierschutz versauern
5 Stunden warten auf ein Gespräch zum Gatterjagdverbot – Salzburger Landesregierung verweigert Antworten auf Fragen zur Novelle des Jagdgesetzes.
Alle Bundesländer Österreichs haben bereits die Gatterjagd verboten. Nur in Salzburg steht ein Verbot noch aus. Das soll sich nun mit der geplanten Novelle zum Jagdgesetz ändern, doch laut dem vorgelegten Entwurf dürfen zwar keine neuen Jagdgatter mehr bewilligt werden, das Bestehende von Mayr-Melnhof aber soll ohne Ablaufdatum weitergeführt werden können. Dagegen richtet sich der Protest der Tierschützer_innen. Sieht die Landesregierung nun vor, die Gatterjagd bei Mayr-Melnhof bis 2027 zu beenden, oder soll der Gatterjägermeister seine tierquälerische Spaßjagd weiterführen dürfen? Als einziger Gatterbetreiber Österreichs? Die Tierschützer_innen, die nun schon seit 5 Stunden auf ein Gespräch mit Landesrat Schwaiger warten, wollen dennoch bis auf Weiteres vor Ort bleiben, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen.
VGT-Obmann Martin Balluch: Das Jagdgatter Mayr-Melnhof wurde in den frühen 1980er Jahren bewilligt. Damals gab es in der Antheringer Au keine Wildschweine, wie ja auch in der Weitwörther Au, die unmittelbar nördlich an das Gatter anschließt, heute noch. Die Wildschweine müssen also zusammen mit den Damhirschen künstlich ausgesetzt worden sein. Und nun wird argumentiert, dass, weil die Wildschweine nun einmal da sind, das Gatter bestehen bleiben müsse, da sie ansonsten außerhalb einen Schaden anrichten. Aber der Gatterbesitzer ist doch für diesen unnatürlichen Zustand verantwortlich, er ist daher in die Pflicht zu nehmen, den natürlichen Zustand wieder herzustellen. Man kann sich doch nicht sozusagen erpressen lassen: bei Auflassung des Gatters würden die ursprünglich künstlich eingesetzten Wildschweine die Umgebung bedrohen. Für einen etwaigen Schaden dieser Art müsste der Gatterbetreiber klarer Weise selbst aufkommen. Wir bitten Landesrat Schwaiger, sich die Zeit zu nehmen, mit dem Tierschutz über diese Fragen zu sprechen, und weder uns hier, noch den Tierschutz in seinem ‚Gatterjagdverbot‘, versauern zu lassen.