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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.09.2019)

Wien, am 24.09.2019

Hysterische Rundumschläge der FPÖ gegen VGT, um von ihrem Verrat an Tieren abzulenken

Sämtliche Anwürfe gegen den VGT sind falsch, ob von FPÖ-Generalsekträr oder FPÖ-Salzburg Chefin; Kontrast.at listet dagegen 60 rechtskräftige Verurteilungen von FPÖ-Funktionären

Die FPÖ hat die Tiere verraten. Das ist ein Faktum, und daran konnte auch eine Klagsdrohung der FPÖ gegen den VGT nichts ändern, diese Wahrheit weiterhin zu verbreiten. Nun versucht es die FPÖ erneut, diesmal mit dem Vorwurf, der VGT und dessen Obmann wären rechtskräftig wegen 100facher Beleidigung und übler Nachrede verurteilt. Hat man schon beim Tierschutzprozess mit übelsten Vorwürfen den VGT und seine Protagonist_innen aus dem Weg räumen wollen, so gibt es nun eine Neuauflage durch die FPÖ. Dabei will sie nur von ihrem Verrat an den Tieren ablenken. Immerhin hat ihr Obmann noch 2006 ein Verbot von Vollspaltenböden gefordert und 2017 ein Verbot der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel, doch 2019 beide diese Verbote durch seinen Widerspruch aktiv verhindert. Alle tierschutzaffinen Personen, die bis dato die FPÖ gewählt haben, weil sie ihren Ankündigungen glauben schenkten, sind nun eines Besseren belehrt. Die FPÖ möchte diesen Aderlass nun durch Ablenkungsmanöver verhindern.

Faktum ist, dass es sich bei dem Gerichtsverfahren, auf das die FPÖ Bezug nimmt, um eines der zahlreichen Gerichtsverfahren handelt, die der Gatterjägermeister Mayr-Melnhof seit 2015 gegen den VGT losgetreten hat, um seine perverse Gatterjagd zu erhalten. Faktum ist, dass es dazu noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, sondern sowohl eine Berufung zum Oberlandesgericht als auch einen Erneuerungsantrag an den OGH. Faktum ist, dass es sowieso nur um Kommentare anonymer Personen geht, die mehrheitlich auf einer Facebook-Seite erschienen und nicht rasch genug gelöscht worden sind, auf die weder der VGT noch dessen Obmann einen Zugang haben. Und Faktum ist, dass es sich vielfach um Reaktionen auf Gatterjagdberichte handelt, bei denen der Gatterjägerschaft vorgeworfen wird, pervers zu sein. Faktum ist laut „kontrast.at“ darüber hinaus, dass etwa 60 FPÖ-Funktionäre in den letzten Jahren strafrechtlich verurteilt wurden, und zwar u.a. wegen Mord, Körperverletzung, Betrug, Verhetzung, Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Minderjährigen.

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