Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.01.2019)
Salzburg, am 15.01.2019Wiener Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Mayr-Melnhof hat Tierschützer misshandelt
Damit ist Urteil des Salzburger Landesverwaltungsgerichts fix: Mayr-Melnhof hat mit Gewalt eine Kamera entwendet, einen Tierschützer verletzt und Beweismittel fingiert
Am 20. November 2017 hat Maximilian Mayr-Melnhof rechtswidrig Gewalt gegen einen Tierschützer ausgeübt, diesem mit Gewalt die Videokamera entwendet, ihn an der Hand verletzt, ihn auch in seiner Menschenwürde verletzt, Beweismittel zu fingieren versucht und vor Gericht die Unwahrheit gesagt. Das jedenfalls hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg in einem Urteil vom 23. Mai 2018 festgestellt. Dagegen hat Mayr-Melnhof in Panik mit Rundumschlägen reagiert, dem Richter Befangenheit vorgeworfen – wie könnte es anders sein, wenn ein Salzburger Richter gegen einen Mayr-Melnhof urteilt! – und außerordentliche Revision zum Wiener Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Dieser hat zunächst klargestellt, dass dieser Revisionsversuch keine aufschiebende Wirkung habe, d.h. dass das Urteil weiterhin rechtskräftig bleibt. Heute ist das Urteil (eigentlich vom 21. Dezember 2018) des Verwaltungsgerichtshofs in Wien, also des in dieser Sache österreichischen Höchstgerichts, eingetrudelt: die Revision wird abgewiesen. Damit ist nun auch höchstgerichtlich bestätigt, dass Mayr-Melnhof rechtswidrig Gewalt gegen einen Tierschützer ausgeübt und mit Gewalt eine Kamera entwendet hat!
Der Urteilsspruch im Original: Martin Balluch's Blog
Damit ist jedenfalls klar, dass das gesamte Urteil des Landesverwaltungsgerichts unerschütterlich fest steht. Nun ist die Staatsanwaltschaft am Zug. Wenn Mayr-Melnhof mit Gewalt Gegenstände entwendet und rechtswidrig Verletzungen zufügt, dann muss jetzt eine Anklage folgen. Viele Delikte wären denkbar, von der Nötigung und der Körperverletzung bis zum Raub. Für Letzteren müsste eine Bereicherungsabsicht vorliegen. Nimmt man jemandem mit Gewalt eine Kamera weg, ohne diese Kamera oder ihren Inhalt - in dem Fall Beweisfilme des Gewaltangriffs von Mayr-Melnhof - an sich nehmen, d.h. sich damit bereichern zu wollen? Aber das werden wohl die Gerichte entscheiden müssen.
Mit diesem Urteil des Höchstgerichts ist auch der Weg zu einer Schadenersatzzahlung frei. Am Landesgericht Salzburg ist diesbezüglich ein Verfahren anhängig, das der Richter unterbrochen hat, um auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zu warten. Er würde sich durch dessen Rechtsprechung gebunden fühlen. Der nächste Schritt muss die Festlegung der Höhe der Schadenersatzzahlung sein.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Der Rechtsstaat hat nun klar festgestellt, dass Mayr-Melnhof der schuldige Teil in diesem Konflikt ist. Er hat einem Tierschützer rechtswidrig Gewalt angetan, ihn verletzt und ihm eine Videokamera entwendet. Hätte, umgekehrt, ein Tierschützer des VGT Mayr-Melnhof Gewalt angetan und ihm z.B. sein Gewehr mit Gewalt entwendet, hätte ein derartiges Urteil niemals so lange gedauert. Der Tierschützer wäre sofort in U-Haft gekommen und man hätte von ihm überall in den Medien lesen können. Er wäre längst strafrechtlich verurteilt. In diesem Fall konnten die Gerichte nicht umhin, die Gewalttat von Mayr-Melnhof festzustellen, weil die Beweise erdrückend waren. Doch es wird auf jeder Ebene verharmlost und relativiert. Tierschützer_innen sind in Österreich Personen zweiter Klasse. Das wird durch dieses Urteil leider nicht geändert, weil es lediglich den Wahrheitsgehalt der Vorfälle bestätigt, aber noch immer gegen Mayr-Melnhof keine strafrechtlichen Schritte eingeleitet worden sind. Darauf warten wir jetzt!“