Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.03.2019)
Gersdorf/Südsteiermark, am 07.03.2019Wiederholte illegale Tiertransporte zeigen krankes System
VGT Steiermark lässt erneut illegalen Tiertransport auffliegen
In der Nacht auf den 7. März 2019 deckte der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN erneut einen gesetzeswidrig sechs Stunden lang abgestellten Tiertransporter mit fast 200 Schweinen in der Südsteiermark auf. Das Brisante daran: Dieser Transporter wurde wegen dieser Praxis schon vor sechs Monaten angezeigt!
Mehr als 30 Tierschützer_innen aus ganz Österreich kamen heute in den frühen Morgenstunden zusammen, um gegen einen illegalen Schweinetransporter auf einem Autobahnparkplatz vor der A9-Abfahrt Gersdorf zu protestieren. Kurz nach Mitternacht trafen die Aktivist_innen vor Ort ein und begannen, die gestressten Tiere durch die Lüftungsgitter mit Wasser zu versorgen und durch Streicheleinheiten zu beruhigen. Versuche, eine_n zuständige_n Amtstierärzt_in zur Kontrolle anzufordern waren zuerst erfolglos – die Erreichten fühlten sich nicht zuständig und die Zuständigen waren nicht zu erreichen. Erst die daraufhin von den Tierschützer_innen gerufene Polizei konnte nach vier Stunden einen Amtstierarzt auftreiben! Eine zwischenzeitliche Kontrolle der Transportpapiere zeigte, dass die sechsstündige Pause, die nur 5 Fahrminuten vom Bestimmungsort – dem Schlachthof – entfernt abgehalten wurde, gar nicht eingetragen war.
Tiertransporte ohne Verzögerungen!
Die europäische Tiertransportverordnung und das österreichische Tiertransportgesetz machen es ganz deutlich: Die Dauer von Tiertransporten ist so kurz wie möglich zu halten und sie sind ohne Verzögerungen zu planen. Im vorliegenden Fall werden Schweine aus Bayern zu einem Schlachthof in Strass in der Steiermark transportiert. Rund acht bis 9 Stunden beträgt die Fahrtzeit. Doch damit endet es für die Schweine nicht. Der Transport kommt nämlich mitten in der Nacht in der Südsteiermark an – zu dieser Zeit ist der Schlachthof geschlossen und die Tiere können nicht abgeladen werden. Also bleiben die Fahrer_innen mit den voll beladenen Transportern auf Parkplätzen mehr oder weniger gut versteckt einfach sechs Stunden stehen. Tiertransport-Experte Alexander Rabitsch in einer Stellungnahme dazu: „Das Einbauen einer "Ruhezeit" für die Lenker der Fahrzeuge [gemäß den Sozialvorschriften der nach VO (EG) 561/2006] in einen Transportvorgang ist unzulässig. Vielmehr hat die Planung des Transportes so zu erfolgen, dass die Lenker ihre Ruhezeit vor Beginn oder nach Ende des Transportes konsumieren.“
Einfache Lösung
In diesem Fall ist es eindeutig, dass diese sechsstündige Verzögerung leicht umgangen werden kann: Der Transport muss einfach zu einer Zeit losfahren, die eine Ankunft zu den Öffnungs- und Betriebszeiten des Schlachthofs ermöglicht. Laut den gesetzlichen Grundlagen sind die Transportfirmen dazu auch verpflichtet. Tatsächlich wurde bereits im Sommer 2018 diese regelmäßige Praxis der nächtlichen Verzögerungen dieser Transportfirma dokumentiert und angezeigt. Nun fahren die Transporter des deutschen Frächters erneut viermal wöchentlich mit Schweinen in die Steiermark – jedes Mal mit illegaler Verzögerung. „Es stellt sich überhaupt die Frage, warum Schweine aus Bayern in die Südsteiermark transportiert werden müssen. Die ohnehin schon lange Fahrtzeit noch um mehr als ein weiteres Drittel reiner Stehzeit zu verlängern, ist wirklich sehr dreist“, schildert Aktivistin Lena Remich.
Wer ist verantwortlich?
Nach der Aufdeckung im Sommer 2018 erhielt der VGT eine Nachricht, dass Ermittlungen eine Gesetzesübertretung bestätigt hatten und dies von der BH Leibnitz an die deutschen Behörden weitergegeben wurde. Dem VGT wurde versichert, dass die Transporte nun gesetzeskonform durchgeführt werden. Die aktuelle Aufdeckung beweist das Gegenteil. „Hier stellt sich eigentlich die Systemfrage: Wie kann es sein, dass ein und dieselbe Firma wegen einer eindeutigen Gesetzesübertretung angezeigt werden kann, dies auch bestätigt wird, und dann nur sechs Monate später wieder alles beim (illegalen) Alten ist?“, fragt sich Remich. „Eigentlich müssten z.B. die beamteten Tierärzt_innen an den Schlachthöfen besonders bei konkreten Verdachtsmomenten die Transportpapiere genau prüfen und gegebenenfalls Plausibilitätsprüfungen durchführen. Für die Tiere ist eine derartige Verzögerung ja keine Nichtigkeit. Wer einige Stunden neben dem abgestellten Transporter gestanden und die schrecklichen Schreie der Tiere gehört hat, wird das genauso sehen.“
Der VGT fordert genaue Ermittlungen und echte Konsequenzen, die eine Wiederholungswahrscheinlichkeit ausschließen können.
Pressefotos zum Download (Copyright: VGT)