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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.08.2019)

Wien, am 07.08.2019

Internationaler Tag der Katze

Am 8. August wird der Internationale Tag der Katze, auch Weltkatzentag oder Internationaler Katzentag genannt, gefeiert. Der Tag dient dazu, das Zusammenleben mit dem beliebten Haustier zu feiern, aber auch, um auf Themen wie Tierschutz aufmerksam zu machen.

Bereits vor 9000 Jahren lebten nachweislich Katzen mit Menschen zusammen. Ab dem dritten Jahrtausend vor Christus wurden Katzen in Ägypten sogar als Götter verehrt. Die Tiere hatten zu diesem Zeitpunkt eine hohe Bedeutung als Mäusefänger in der landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft. Bis heute erfreuen sich domestizierte Hauskatzen höchster Beliebtheit und auch als Wildtiere, z.B. in Form von Luchs oder Wildkatze, können die Tiere in Österreich angetroffen werden. Wer gerne mit einer Katze zusammenleben möchte, sollte sich genau überlegen, ob er oder sie genug Zeit für die liebenswerten Tiere aufbringen kann.

Haltung

Die Haltung von Katzen ist in Österreich in der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt. Die Tiere dürfen etwa nicht in Käfigen gehalten oder angebunden werden. Gibt es mehrere Katzen, muss für jede ein Rückzugsbereich vorhanden sein. Fenster und Balkone müssen mit geeigneten Schutzvorrichtungen versehen werden, damit es nicht zu Stürzen kommen kann. Den Tieren muss eine Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden, Wohnungskatzen brauchen außerdem Zugang zu Katzengras. Für Freigängerkatzen gibt es in Österreich eine allgemeine Kastrationspflicht. Dadurch sollen große Streuner-Populationen eingedämmt und Leid erspart werden. Laut Tierschutzgesetz kann man allerdings eine Zucht anmelden und ist dann aus der Kastrationspflicht ausgenommen. Der VGT sieht diese Regelung kritisch, da sie ein Schlupfloch bietet, um etwa Bauernhofkatzen nicht einfangen und kastrieren zu müssen. (Siehe 2. Tierhaltungsverordnung Anlage 1 (Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren) 2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen)

Qualzucht

Unter Qualzuchten versteht man absichtlich angezüchtete Merkmale bzw. Missbildungen, die den Tieren Schmerzen oder Qualen verursachen. Bekanntestes Beispiel ist hier wohl die Hunderasse Mops, wo den Tieren eine derart kurze Nase gezüchtet wird, dass sie kaum mehr atmen oder essen können. Auch bei Katzen gibt es zahlreiche Qualzuchten, so etwa die Kurzköpfigkeit bei Perserkatzen, die zu ähnlichen Problemen wie beim Mops führt. Gänzlich nackte Katzen leiden häufig unter Kälte und manchen fehlen dabei auch die Schnurrhaare, die wichtige Funktionen für die Orientierung und die Kommunikation erfüllen. Faltohrkatzen mögen mit ihren nach vorne gekippten Ohren für manche Menschen niedlich wirken, doch sie leiden unter einem angezüchteten Knorpelschwund, der zu großen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. In Österreich ist es verboten, Qualzuchten vorzunehmen oder zu importieren, allerdings gibt es im Gesetz auch Schlupflöcher; Richtlinien und Kriterien, die den Vollzug ermöglichen fehlen oft. Aus Tierschutzsicht gilt generell: Tiere nicht von Züchtern erwerben, sondern lieber aus einem Tierheim holen!

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