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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.08.2019)

Wien, am 09.08.2019

Mit ausgesetzten Zuchtenten nach Ungarn gegangen: BH straft VGT-Obmann

Statt gegen die Tierquälerei einzuschreiten, werden die Aufdecker_innen mit allen Mitteln verfolgt – obwohl die große Mehrheit der Menschen diese perverse Jagdpraxis ablehnt.

Seit vielen Jahren werden an der Leitha und ihren Nebenflüssen an verschiedenen Stellen jeden Juli jeweils hunderte Enten als Schießbudenfiguren ausgesetzt. Mit dieser Praxis ist vielfach Tierquälerei verbunden: die Zucht in einer ungarischen Massentierhaltung, der Tiertransport nach Österreich in engen Kisten, die Haltung der anfangs flugunfähigen Enten mit viel Futter in Massen an ein und demselben Ort und dann die Abschießbelustigung selbst. Dabei werden die Hunde ins Wasser geschickt, um die zahmen Vögel zum Auffliegen zu bringen. Die Jagdgesellschaft ballert dann auf die hunderten Tiere, sodass sie wie Regentropfen vom Himmel fallen. Die meisten werden dabei nur verletzt, einige entkommen, andere verkriechen sich im Unterholz, der Rest wird von dressierten Jagdhunden apportiert. Die lebenden Enten flattern dabei im Mund der Hunde hilflos herum und erleiden Todesangst. Doch damit nicht genug. Die erfolgreichen Schützen nehmen dann die verletzten Tiere ihren Hunden ab und werfen sie achtlos auf einen Haufen. Davor schaukeln sie sie noch hin und her, während sie sie am Kopf halten, was ihnen das Genick ausrenken soll. Doch viele Tiere überleben auch diese Tortur und flüchten aus dem Haufen toter Artgenossen ins Gebüsch. Das Tierschutzgesetz verbietet das Aussetzen von gezüchteten Tieren, die in freier Wildbahn nicht selbständig lebensfähig sind. Doch die Bezirkshauptmannschaft unternimmt nichts.

Dafür wurde sie jetzt gegen die Tierschützer_innen aktiv, die diese Missstände aufdecken. Eine Lenkerauskunft wurde an den VGT für eines seiner Fahrzeuge geschickt, weil der Verdacht bestünde, es wäre ein Fahrverbot übersehen worden. Und weil einige Tierschützer_innen gut 500 der Enten friedlich nach Ungarn begleitet haben, trudelte jetzt eine Strafverfügung gegen den VGT-Obmann ein. Er habe Wildtiere getrieben ohne ein Jäger zu sein und solle dafür 110 Euro zahlen oder 1 Tag und 10 Stunden in Haft kommen. Die BH Neusiedl am See handelt offenbar im Interesse der perversen Jagdgesellschaft, die sich am Tontaubenschießen auf lebende Zielscheiben belustigt, obwohl die große Mehrheit der Menschen das ablehnt. Statt das Tierschutzgesetz zu exekutieren, schickt sie einen Strafbescheid nach dem anderen an die Aufdecker_innen.

VGT-Obmann Martin Balluch: Unfassbar, was sich die Behörde leistet, statt diese illegale Praxis endlich zu beenden. Selbst die Polizei vor Ort hat klar gesagt, dass kein Gesetz übertreten worden ist, und hat nicht eingegriffen. Abgesehen davon hinkt die Begründung für den Strafbescheid. Sind zahme Zuchtenten, die nicht einmal fliegen können, und die in Massen gefüttert werden, eigentlich Wildtiere? Wir werden jedenfalls diese Strafverfügung bekämpfen und sei es bis zum Höchstgericht.

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