Teilen:

VGT Stellungnahme: geplante Reform des Jagdgesetzes im Burgenland zu begrüßen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2019)

Eisenstadt, 21.11.2019

Es ist wissenschaftlich bestätigt, dass das Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd keinen Bestand stützen kann und Tierquälerei ist – ¾ der Menschen sind für ein Verbot!

Momentan erlaubt das Burgenländische Jagdgesetz das Aussetzen von heimischen Wildtieren für die Jagd ohne jede Begrenzung. So könnte man auch gezüchtete kapitale Rothirsche für das eigene Jagdrevier anliefern lassen, oder eben zig tausende Enten und Fasane aus Massentierhaltung ankaufen, was vom Nordburgenland im Gebiet der Leitha bis nach Güssing im Südburgenland bei Mensdorff-Pouilly hemmungslos geschieht. Landesrätin Eisenkopf hat nun ein Verbot dieser Praxis im Jagdgesetz in Begutachtung geschickt. Der VGT hat dazu offiziell Stellung genommen:

Zur Stellungnahme des VGT

Ökologisch gesehen kann das Aussetzen von Tieren aus Massentierhaltung insbesondere bei Fasanen, Enten, Rebhühnern und Hasen keinen natürlichen Bestand stützen. Zu diesem Ergebnis kam nicht nur das Fachgremium der Bundesregierung, der Tierschutzrat, sondern auch Prof. Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur1. Vom Standpunkt des Tierschutzes ist das Aussetzen schwere Tierquälerei, wie ebenfalls der Tierschutzrat, aber auch ein Fachgutachten2 des anerkannten Ornithologen Dr. Hans Frey von der Greifvogelstation Haringsee bestätigt. Zusätzlich belegt eine IFES Umfrage, dass über 70 % der Menschen sowohl in Österreich als auch im Burgenland für ein Verbot dieser Praxis sind.

VGT-Obmann Martin Balluch: In Werbeeinschaltungen in Lokalzeitungen schwadroniert die konventionelle Jägerschaft davon, dass mit dem Verbot ‚Radikalveganern‘ nachgegeben würde. Dabei zeigt eine repräsentative Umfrage von IFES, dass sogar 61 % der Jäger_innen für ein Verbot der Aussetzerei und der damit verbundenen infantilen Abschießbelustigungen sind. Das Burgenland würde mit dem Verbot den Landesregierungen von Vorarlberg, Salzburg und Wien folgen und ist damit in guter Gesellschaft. Wir hoffen sehr, dass nicht noch Interventionen der politisch bestens vernetzten Jägerschaft dieses vernünftige Gesetz zu Fall bringen!

Protest

Die First für eine eigene Stellungnahmen ist am  28.11.2019 abgelaufen.

Nach dem 28.11. können weiterhin Protest-Mails an die bgld. Landesrätin für Jagd, Mag.a Astrid Eisenkopf, gesendet werden! astrid.eisenkopf@bgld.gv.at

Wichtig: exakte Angabe des Titels des Gesetzesentwurfes („Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Burgenländische Jagdgesetz 2017 geändert wird“).

Den Gesetzesentwurf zum Jagdgesetz können Sie hier lesen.

(1) Hackländer, Klaus: Aussetzen von Wild - eine Option für die Niederwildhege? in: Der Anbllick, 10/2016

(2) Gutachten Dr. Hans Frey

Referenzen: Literaturliste zum Aussetzen von Tieren

Sendung zum Thema im Tierrechtsradio

05.05.2026, Südoststeiermark

Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

„Strukturierter“ Vollspaltenboden Neu, wie ab 2034/2038 neuer Mindeststandard; Demo betont: der Vollspaltenboden muss weg, es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit in der Schweinebranche

04.05.2026, Südoststeiermark

Einladung: VGT-Demo vor aufgedeckter Schweinefabrik mit „Gruppenhaltung Neu“

Tierschützer:innen kritisieren anhand von Bildmaterial aus der Tierfabrik, dass sich am Schweineleid durch die Gesetzesnovelle nichts geändert hat

04.05.2026, Wien

Welt-Thunfischtag 2026

Neuer Bericht bestätigt: Massive Tierschutzprobleme beim Thunfischfang

02.05.2026, Wien

Der Tierschutzprozess

Einer der größten Justizskandale der 2. Republik.

01.05.2026, Wien

Veganes Sommer-Gewinnspiel 2026

Gewinne eine Hotelübernachtung, Geschenkboxen, vegane Kleidung uvm.

29.04.2026, Wien

Das Geschäft mit Kampffischen

VGT-Recherchen deuten darauf hin, dass in Österreich ein lukrativer Handel mit Zierfischen stattfindet.

29.04.2026, Südoststeiermark

VGT zeigt Schweinebetrieb in Südoststeiermark an: kein physisch angenehmer Liegebereich

Seit 2022 fordert die Verordnung zur Schweinehaltung, dass jedem Schwein ein physisch angenehmer Liegebereich geboten werden muss – auch Vollspaltenboden Neu bietet das nicht

28.04.2026, Südoststeiermark

VGT zeigt erste Schweinefabrik Österreichs mit Vollspaltenboden Neu: kein Unterschied!

Der von der Regierung als Ende des Vollspaltenbodens angekündigte neue Mindeststandard, der ab 2034/2038 gelten soll und „Gruppenhaltung Neu“ heißt, ist ununterscheidbar vom Bisherigen