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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.12.2019)

Eisenstadt, am 02.12.2019

VGT widerspricht Jägerschaft bei deren Kritik an geplanter Reform Jagdgesetz Burgenland

Keinesfalls darf Bewilligung fürs Aussetzen gezüchteter Vögel zum Abschuss nur von Bezirksjägermeister_innen abhängen: Negativbeispiel Steiermark zeigt, warum

Die Burgenländische Landesrätin Mag.a Astrid Eisenkopf hat eine Reform des Jagdgesetzes in Begutachtung gegeben, die der Aussetzerei von in Massentierhaltung gezüchteten Enten und Fasanen zum Abschuss für die Jagd endlich einen Riegel vorschieben würde. Das Aussetzen soll nämlich von einer Genehmigung der Landesregierung abhängen, die nur gegeben werden darf, wenn es naturschutzfachliche und jagdfachliche Gutachten gibt, die bestätigen, dass diese Maßnahme zur Bestandsstützung unbedingt notwendig ist, und wenn dieselbe Tierart in derselben Jagdsaison nicht mehr bejagt wird. Dagegen wettert nun die organisierte Jägerschaft und wünscht sich, dass die Genehmigungen von den Bezirksjägermeister_innen gegeben werden dürfen. Mit anderen Worten: diejenigen, die sich selbst so fragwürdig amüsieren, indem sie Zuchttiere aus Massentierhaltung zum Abballern aussetzen, sollen darüber entscheiden, ob sie das auch dürfen. Das wäre doch lachhaft! Genehmigungen dieser Art sollten nur im absoluten Notfall ausgestellt werden, und dann selbstverständlich nur von objektiven Gremien, die nicht selbst in die Jagd verstrickt sind.

Der VGT verweist auf negative Erfahrungen in der Steiermark. Die dortige Jagdgesetzreform hat das Aussetzen von Stockenten und allen anderen Tieren zwar auch von einer Genehmigung der Landesregierung abhängig gemacht – und damit beendet! – allerdings Fasane und Rebhühner davon ausgenommen. Das Ausstellen der Genehmigungen für das Aussetzen dieser Tierarten wurde auf Druck der Jägerschaft auf die Bezirksjägermeister_innen übertragen. Und seither herrschen horrende Missstände! Der VGT dokumentiert jede Woche erneut, wie hier Schindluder getrieben wird. In der Steiermark werden viel zu viele Zuchtfasane ausgesetzt, es gibt überhaupt keine Kontrolle darüber, wie damit umgegangen wird, und – besonders dramatisch – die Bezirksjägermeister_innen geben keinerlei Informationen darüber heraus, wieviele Genehmigungen sie auf welcher Grundlage erteilt haben. Klar ist: das Jagdgesetz in der Steiermark muss nachgeschärft werden. So kann es nicht weitergehen. Und das Burgenland sollte keinesfalls in diese Falle tappen und denselben Weg beschreiten.

VGT-Obmann Martin Balluch appelliert an die Burgenländische Landesregierung, auf ihre Bevölkerung zu hören und nicht dem undemokratischen politischen Druck der Jägerschaft nachzugeben: Die Aussetzerei gezüchteter Vögel, wie sie momentan im Burgenland praktiziert wird, ist ein Anachronismus, eine Altlast aus der Feudalzeit. Damals dienten diese Abschießbelustigungen der Unterhaltung eines gelangweilten Adels, der nichts mit seiner vielen Freizeit anzufangen wusste. Heute eifern ein paar Möchtegerns diesem Altadel, den es in Österreich gar nicht mehr gibt, nach und wünschen sich wieder die alten Zeiten herbei. Willkommen im 21. Jahrhundert, liebe Jägerschaft, in einem Land, in dem Tierschutz Staatsziel ist, und in dem eine demokratisch legitimierte Mehrheit diese tierquälerische Praxis, die jeder Ökologie Hohn spricht, sofort beendet sehen will!

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