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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.12.2019)

Wien, am 05.12.2019

Einstellung Strafverfahren Mayr-Melnhof: Rechtsstaat in Österreich bankrott wie bei Putin

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat, bestätigt vom Verwaltungsgerichtshof, festgestellt, dass Mayr-Melnhof einem Tierschützer rechtswidrig mit Gewalt eine Videokamera entwendet hat.

Am 20. November 2017 in der Antheringer Au bei Salzburg ging es nicht um einen Streit zwischen Tierschützern und Gatterjägern. Es ging darum, dass zwei Tierschützer jeweils alleine am Treppelweg außerhalb des Jagdgatters mit Kameras gestanden sind, um friedlich und still die von außen sichtbare Tierquälerei im Gatter zu filmen. Und es ging darum, dass Herr Mayr-Melnhof daraufhin, als er von der Anwesenheit der Tierschützer erfuhr, aus dem Gatter gefahren kam, den ersten der beiden Tierschützer rechtswidrig festhielt, mit Hilfe zweier Schergen zu Boden rang, ihm dann auf die Hand stieg und rechtswidrig mit Gewalt seine Videokamera entwendete, mit der das Opfer diesen feigen Gewaltangriff gefilmt hatte. Nur eine Minute bevor die Polizei zum Tatort kam, lief Mayr-Melnhof mit der entwendeten Kamera zu seinem Auto und fuhr rasch davon, sodass die Polizei das entwendete Eigentum des Opfers nicht finden konnte. Zuvor fingierte der Täter ein Beweismittel, indem er das Opfer am Boden sitzend filmte und dazu sprach und scheinheilig fragte, wo denn die Kamera sei. Dabei hatte er sie selbst gerade mit Gewalt entwendet.

Und das ist nicht die Angabe des Tierschützers oder des VGT, sondern diese Fakten sind einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg zu entnehmen. Dagegen wurde berufen, aber dieses Urteil wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Wien bestätigt. Noch einmal: eines der Höchstgerichte in Österreich hat bestätigt, dass Mayr-Melnhof rechtswidrig mit Gewalt einem Tierschützer die Kamera entwendete, ihn dabei an der Hand verletzte, dann vor Gericht als Zeuge unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt hat und ein Beweismittel zu fingieren versuchte. Alles rechtswidrig, steht explizit im Urteil. Und die Staatsanwaltschaft Salzburg stellt das Verfahren gegen Mayr-Melnhof ein. Sie weiß also offenbar mehr als eines der Höchstgerichte in Österreich. Sehr merkwürdig. Als Begründung wird genannt, dass Mayr-Melnhof sich seiner Tat nicht bewusst gewesen sei, die subjektive Tatseite fehle. Der Arme muss ja schwer verwirrt gewesen sein, dass er nicht wusste, dass man einem fremden friedlichen Menschen nicht mit Gewalt eine Videokamera entwenden darf und ihn dabei an der Hand verletzen. Aber halt: das Höchstgericht hat die Feststellung bestätigt, dass Mayr-Melnhof ein Beweismittel zu fingieren versucht hat. Wie kann da der Vorsatz fehlen? Wozu fingiert man Beweismittel, wenn man ehrlich meint, rechtens gehandelt zu haben? Ja, der Richter des Landesverwaltungsgerichts Salzburg höchstpersönlich hat Mayr-Melnhof wegen falscher Zeugenaussage unter Wahrheitspflicht angezeigt. Auch dieses Verfahren wurde einfach so jetzt eingestellt.

Im mehrtägigen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg ist die Serie von Ausreden des Gewalttäters Mayr-Melnhof zusammengebrochen, eine schlüssige Indizienkette hat ihn widerlegt. So behauptete er, er habe den Tierschützer dabei gesehen, wie er gerade aus dem Gatter gekommen sei. Dafür führte er sogar den Überstieg an, an dem das geschehen sein soll. Doch da er ja ein Video gedreht hatte, um ein Beweismittel zu fingieren, war klar nachweisbar, wo sich der Vorfall ereignet hatte: nämlich 600 m (!) von dem Überstieg entfernt. Zusätzlich hat ein Jagdhelfer vor Gericht als Zeuge ausgesagt, dass er den Tierschützer immer im Auge gehabt habe, und er sei nie im Gatter gewesen. Damit brach diese Ausrede des Gewalttäters in sich zusammen und das Urteil war klar. Nur nicht für die Salzburger Staatsanwaltschaft.

Es wird seitens der Opfer selbstredend ein Fortführungsantrag gestellt und weiters bei der Oberstaatsanwaltschaft beantragt, dass dieses Ermittlungsverfahren neu eröffnet und der Salzburger Staatsanwaltschaft entzogen wird. Wenn es um Mayr-Melnhof geht, darf so ein Verfahren nicht in Salzburg abgeführt werden. Das war eigentlich von Anfang an klar. Bei Verfahren im Zusammenhang mit Mensdorff-Pouilly im Burgenland wurde das Verfahren auch wegen potenzieller Befangenheit oder Beeinflussbarkeit an die Staatsanwaltschaft Wien abgegeben. Nur der Sumpf dürfte in Salzburg tiefer sein: dort hat man sich eisern das Verfahren gekrallt, anstatt es, wie die Staatsanwaltschaft Burgenland im Fall Mensdorff-Pouilly, an Wien abzugeben, um es nach 2 Jahren (!) plötzlich einzustellen.

Fast schon unterhaltsam ist die Behauptung der Staatsanwaltschaft Salzburg, dass einem Tierschützer eine Diversion angeboten worden sei, weil er einen Jagdaufseher gestoßen habe. Diese lächerliche Ausrede der Täter ist ebenfalls vom Landesverwaltungsgericht Salzburg nach eingehender Erörterung im Prozess als haltlos verworfen worden. Im Video von Mayr-Melnhof ist der angeblich verletzte Jagdaufseher pumperlgesund zu sehen. Das hat man ihm erst später, als man strafrechtliche Konsequenzen für die eigenen Gewalttaten fürchtete, erklären müssen, dass er Schmerzen zeigen sollte, weil er gestoßen worden wäre. Keinem Tierschützer wurde jedenfalls für irgendetwas eine Diversion angeboten. Und kein Tierschützer würde so etwas annehmen. Im Gegensatz zu den meisten in dieses Verfahren involvierten Personen haben Tierschützer nämlich Rückgrat.

Und den sprichwörtlichen Vogel schießt die Behauptung der Staatsanwaltschaft Salzburg ab, VGT-Obmann Martin Balluch habe irgendwen gefährlich bedroht. Dieser Vorwurf ist bisher in diesem Verfahren überhaupt noch nie geäußert worden und Martin Balluch wurde dazu auch niemals befragt. Offenbar handelt es sich einmal mehr um ein Ablenkungsmanöver von den Gewalttaten des Herrn Mayr-Melnhof und seiner Schergen. Im Gegensatz zu der Jägerschaft haben die beiden Tierschützer, die angegriffen worden sind, sichtbare Verletzungen davongetragen, die unmittelbar nach der Tat im Krankenhaus und bei der Polizei aufgenommen worden sind. Es handelt sich um sichtbare Würgemale in einem Fall, und um ein großes Hämatom am Daumenballen im anderen, wo Mayr-Melnhof dem Tierschützer mit schweren Schuhen draufgestiegen ist, um ihm rechtswidrig die Kamera zu entreißen, wie das Landesverwaltungsgericht Salzburg festgestellt hat.

VGT-Obmann Martin Balluch ist fassungslos: Die Staatsanwaltschaft Salzburg setzt sich einfach so mir nichts dir nichts über ein Urteil eines Höchstgerichts hinweg. Was auffällt: bei jedem Prozess in Salzburg wurde für Mayr-Melnhof geurteilt, bei jedem Prozess außerhalb Salzburgs gegen ihn. Die Ausnahme des Urteils des Landesverwaltungsgerichts Salzburg lässt sich leicht erklären: der Richter stammte aus Tirol. Die Salzburger Staatsanwaltschaft stellt ein, der Wiener Verwaltungsgerichtshof bestätigt dagegen klar die rechtswidrige Gewalt und das Fingieren von Beweismitteln seitens Mayr-Melnhofs. Und die Message Control scheint in Salzburg flächendeckend zu funktionieren: kein einziges Medium hat bisher vom Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg, das Mayr-Melnhof klar beschuldigt, und dessen Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshof berichtet. Und auch nicht davon, dass das Wiener Handelsgericht sämtliche Klagen von Mayr-Melnhof gegen den VGT abgewiesen und ihm saftige Kosten aufgebrummt hat. Wie gibt es denn so etwas? Wenn ein Höchstgericht einem Landesjägermeister und Jagdaufseher, Großgrundbesitzer und Großindustriellen, so etwas vorwirft, dann soll das die Öffentlichkeit nicht interessieren? Mitnichten. Message Control. In Putins Russland würde das auch nicht anders gehandhabt. Von den Gerichten über die Staatsanwaltschaft bis zu den Medien.

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