VGT-Kritik an geplanter Reform Tierversuchsgesetz: Essentielles fehlt! - vgt

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VGT-Kritik an geplanter Reform Tierversuchsgesetz: Essentielles fehlt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.04.2020)

Wien, 08.04.2020

Es gibt keine Oberkontrolle der Tierschutzombudsschaften, keine Kommissionen für die Genehmigung von Tierversuchen und keine objektive Schaden/Nutzen Analyse

Das Wissenschaftsministerium hat einen Entwurf für eine Reform des Tierversuchsgesetzes in Begutachtung gegeben, zu dem der VGT nun seine Stellungnahme veröffentlicht. Darin wird bemängelt, dass die wesentlichen Schwächen des Tierversuchsgesetzes nicht behoben werden. Dabei geht es um drei Punkte:

  • eine Oberkontrolle der Genehmigungspraxis von Tierversuchen und der Kontrollen der Tierversuchseinrichtungen durch die Tierschutzombudsschaften
  • die Einführung von regionalen Kommissionen, die verbindlich jeden Antrag für Tierversuche mehrheitlich genehmigen müssen
  • und eine objektive Schaden/Nutzen Analyse jedes Tierversuchsprojekts vor der Genehmigung, die durch einen numerisch zu evaluierenden Kriterienkatalog zu erfolgen hat
     

Zur Stellungnahme des VGT

Während die Tierschutzombudsschaften zum Tierschutzgesetz und auch zur strafrechtlichen Tierquälerei die Kompetenz haben, volle Akteneinsicht zu nehmen und im Notfall auch auf Seiten der Tiere bis zum Höchstgericht Rechtsmittel einzulegen, steht ihnen das bei Tierversuchen nicht zu. Beim Genehmigungsverfahren für Tierversuchsprojekte bleiben die Ombudsschaften vollständig außen vor, und bei den Kontrollen der Tierversuchseinrichtungen werden sie nur über das Ergebnis informiert. Weiters ist es in anderen EU-Staaten völlig normale Praxis, dass regionale Kommissionen über Tierversuchsanträge abstimmen. In Österreich entscheidet dagegen nur ein Beamter/eine Beamtin. Und drittens fordert der VGT eine objektive Schaden/Nutzen Analyse, wie das eigentlich die EU-Richtlinie zu Tierversuchen vorschreibt. Zwar muss nach dem Tierversuchsgesetz ein Kriterienkatalog ausgefüllt werden, aber die Antworten dienen dem einzelnen Beamten/der Beamtin nur als eine von vielen – subjektiven! – Bewertungsgrundladen. Dagegen sollte der Kriterienkatalog numerisch ausgewertet werden können, mit einem eindeutigen Ergebnis, ob der Schaden den Nutzen überwiegt oder nicht.

VGT-Obmann Martin Balluch, selbst Mitglied der Bundestierversuchskommission, die das Wissenschaftsministerium bei Gesetzesnovellen beraten soll, dazu: In Österreich herrscht bei Tierversuchen völlige Narrenfreiheit. Kein Antrag für Tierversuche wird abgelehnt, selbst wenn der Schaden ganz offensichtlich den Nutzen übersteigt, wie bei Tierversuchen, die der Effizienzsteigerung der Nutzung von Tieren in Tierfabriken dienen. Die Vorschläge des VGT sind sehr vernünftig und teilweise in anderen EU-Ländern längst gängige Praxis, z.B. gibt es in Polen mit gleichviel Tierversuchen, wie in Österreich, überall regionale Kommissionen, denen jeder Tierversuchsantrag vorgelegt werden muss und in denen auch Tierschützer_innen vertreten sind. Wann wird Österreich in Sachen Tierversuche endlich an die zivilisierte Welt anschließen?

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