Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.05.2020)
Wien, am 20.05.2020Am 21. Mai 2008 überfiel ein WEGA-Kommando das VGT-Büro und leerte es für 10 Monate
Der VGT erinnert an die Ereignisse vor genau 12 Jahren: 23 Hausdurchsuchungen bei Tierschützer_innen und in ihren Büros österreichweit eröffneten die Tierschutzcausa
Für Angestellte und die Aktivist_innen des VGT gab es keinerlei Anlass, irgendeine Polizeiaktion zu erwarten. Im Vorfeld war nichts Aufregendes passiert, die Kampagne für ein Verbot der Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischproduktion war gerade erfolgreich zuende gegangen und die neue Kampagne für Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung stand in den Startlöchern. Da schlugen am 21. Mai 2008 noch im Dunkeln vermummte Polizeieinheiten bei sämtlichen Funktionär_innen und einigen Aktivist_innen des VGT und anderer Vereine mit dem Rammbock die Wohnungstüren ein, bestrahlten die Tierschützer_innen im Bett mit Scheinwerfern und richteten Schusswaffen auf ihre Köpfe! Auch in das Büro des VGT drang Polizei ein und transportierte alles, was nicht niet- und nagelfest war, mit 2 LKWs ab. Dabei wurden nicht nur sämtliche Computer, Film- und Fotokameras entwendet, sondern auch die Buchhaltung, die Mitgliederdateien und die Bankdokumente. Der VGT war danach nicht mehr in der Lage, die Mitgliedsbeiträge einzuheben oder auch nur eine Presseaussendung zu verschicken. Auch die Beweismittel für alle Prozesse wegen Tierquälerei, die der VGT angestrengt hatte, waren fort. Es sollte 10 (!) Monate dauern, bis die Polizei nach langwierigen Klagen endlich gerichtlich gezwungen werden konnte, alles zurück zu geben!
Doch das war erst der Anfang dieser Saga. Das Finanzministerium veranlasste insgesamt 3 aufeinander folgende Steuerprüfungen des VGT innerhalb kürzester Zeit. Kaum war die Buchhaltung von der Polizei zurück gegeben worden, wurde sie auch schon wieder vom Finanzamt entwendet. Gleichzeitig verweigerte die Kriminalpolizei beharrlich jede Akteneinsicht, obwohl in zuletzt 3 Gerichtsprozessen die Richter_innen jeweils urteilten, dass die Polizei komplette Akteneinsicht geben müsste. Doch wer kann sie zwingen? Bis zuletzt weigerte sie sich. "Ein Vorgehen, das mit einem rechtsstaatlichen Strafprozess nicht kompatibel ist", stand im Urteil. Und: „Der Gesetzgeber [sieht aber] nach Verletzung eines subjektiven Rechts keine weiteren Rechtsfolgen vor, insbesondere besteht keine Möglichkeit der prozessualen Durchsetzung von Beschuldigtenrechten“. So mussten auch die beiden Polizeispitzel, die bis zu 16 Monate innerhalb des VGT operiert hatten, erst durch Privatdetektive aufgedeckt werden. Die u.a. dadurch ins Astronomische gestiegenen Verteidigungskosten wurden trotz Freispruchs nie ersetzt!
Der VGT-Obmann Martin Balluch war damals Hauptangeklagter: Kaum dass ein Tag vergeht, an dem ich nicht von irgendwem gefragt werde, wie ich das damals überstanden habe. Immerhin ist heute allgemein anerkannt, dass das ein politisch motivierter Prozess war, bei dem alle Register gezogen wurden. Und das, obwohl das Innenministerium in einer Presseaussendung seinerzeit von 65 schweren Straftaten schwadroniert hatte, die den Beschuldigten zugeordnet werden müssen. Gab es nicht. So sah das auch die Richterin und sprach alle in allen Punkten wegen erwiesener Unschuld frei. Doch auf den Verteidigungskosten von rund € 500.000 blieb ich sitzen, nachdem sogar der OGH meine Schadenersatzklage abgewiesen hatte.