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Merkblatt Hunde, Leine, Wald und Jäger_in

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.09.2020)

Wien, 07.09.2020

Was dürfen Jäger_innen - und wie schützt du deine_n Hundefreund_in vor ihnen

Ausgangssituation: Du gehst mit deinem Hund im Wald spazieren. Du lässt ihn/sie von der Leine und ein_e Jäger_in geht dich an, beschimpft dich und droht, deinen Hund zu erschießen (oder ähnliches). Daraus ergeben sich die Fragen: 1) Wie ist das mit der Leinenpflicht?, und 2) Was darf so ein_e Jäger_in in dieser Situation überhaupt?

Jäger_innenbefugnisse und generelle Vorschriften zur Leinenpflicht sind in jedem Bundesland gesondert geregelt. Darüber hinaus legen mitunter Gemeinden die genauen Gebiete fest, in welchen Leinenpflicht herrscht oder eben nicht. Wir geben einen Überblick über die Rechtslage am Beispiel Niederösterreich und danach eine kurze Anleitung, wie ihr die Rechtslage in den anderen Bundesländern herausfinden könnt. Bitte vergesst nicht, dass dies hier nur juristische Ausführungen sind und ihr nichts davon habt, wenn ihr im Recht seid und ein_e Jäger_in euren Hund trotzdem erschießt. Seid daher bitte unabhängig von der rechtlichen Situation achtsam. Außerdem denkt bitte auch an die Wildtiere: Klar möchte der Hund laufen, aber – wiederum unabhängig von der Rechtslage – müssen wir auch darauf achten, dass keine Wildtiere zu Schaden kommen. Dieses Merkblatt basiert auf der Rechtslage September 2020.

Zur Rechtslage in Niederösterreich: Grundsätzlich darf jede_r einen Wald zu Erholungszwecken betreten (dies gilt im Übrigen für die anderen Bundesländer auch, denn es handelt sich hier um eine bundesweite Regelung: § 33 ForstG; das gilt aber nur für Wald, nicht für angrenzende Wiesen zum Beispiel; Ausnahmen sind möglich). Gem. § 8 Abs 3 NÖ Hundehaltegesetz müssen Hunde im „Ortsbereich“ an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Der Wald ist in aller Regel kein Ortsbereich, weshalb nach dem Hundehaltegesetz der Hund nicht an der Leine geführt werden muss.

 

Petition: Schluss mit der Jagd auf Haustiere!

 

Wir wären aber nicht in Österreich, gäbe es nicht ein weiteres Gesetz, das wieder etwas anderes sagt. Gem. § 64 Abs 1 NÖ Jagdgesetz hat ein_e Jäger_indas Recht und die Pflicht – und dieses Vokabular muss man man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen – zur „Hintanhaltung seiner [d.h. des Wildtieres] Schädigung durch ... Raubzeug (sic!). Unter „Raubzeug“ sind sonstige dem gehegten Wild schädliche Tiere, insbesondere revierende oder wildernde Hunde ... zu verstehen“. Dieser Paragraph geht im Absatz 2 weiter, wenn es dort heißt, dass Jäger_innen sogar verpflichtet sind, „wildernde Hunde, sowie Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite im Jagdgebiet abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen ... zu töten“. D.h. vereinfacht gesagt: wenn dein Hund von der Leine ist und außerhalb deiner Rufweite „herumstreunt“, darf der_die Jäger_in den Hund töten. So eine Tötungsbefugnis begegnet uns auch in den anderen Bundesländern. Sie ist absolut einmalig im österreichischen Recht und ein Lobbying-Ergebnis der Jägerschaft. Es ist völlig überzogen, einen Hund gleich erschießen zu dürfen (die Polizei darf das z.B. nicht), wenn er bloß herumstreunt; eine konkrete Gefahr – also z.B., dass der Hund bereits einem Reh nachläuft – ist nicht erforderlich.

So traurig es ist, aber wenn du keine Kontrolle mehr über deinen Hund hast, darf der_die Jäger_in den Hund erschießen. Man muss sich natürlich jeden Fall individuell anschauen, aber das ist jedenfalls die Gefahr. Wenn du aber z.B. einen sehr alten, offensichtlich nicht mehr „jagdfähigen“ Hund als Freund_in hast (oder andere Ausnahmen zutreffen wie z.B. bei Blinden- oder Assistenzhunden), der_die zudem bei dir in der Nähe bleibt und gehorsam ist, dann darf er_sie ohne Leine gehen und der_die Jäger_in kann nichts sagen. Gleiches gilt gegenüber Hunden, „die aufgrund ihrer Rasse, ihrer Größe oder ihrer Schnelligkeit erkennbar für das freilebende Wild keine Gefahr darstellen“ (Z 2), d.h. der kleine Chihuahua darf auch ohne Leine gehen, ebenso ein „super-braver“ Hund, aber – siehe oben – wir wollen nicht, dass diese Frage vor Gericht entschieden wird, wenn der_die Jäger_in nicht deiner Auffassung war und den Hund bereits erschossen hat.

Das Wichtigste ist, dass deinem Hundefreund (und dem Wildtier) nichts passiert. Wenn das aber sicher gestellt ist, kannst du ruhig mit dem_der Jäger_in diskutieren, denn die Jägerschaft maßt sich oft Rechte an, die sie nicht hat. Sollte dich der_die Jäger_in einem Fall, in dem dein Hund ohne Leine gehen darf, z.B. mit dem Abschuss des Hundes bedrohen, stellt dies unter Umständen eine strafrechtlich relevante Nötigung oder eine gefährliche Drohung dar und du kannst den_die Jäger_in bei der Staatsanwaltschaft anzeigen (vgl. Martin Balluch's Blog).

In den anderen Bundesländern ist das System ähnlich: Zuerst einmal darf Wald zu Erholungszwecken betreten werden. Dann müsst ihr im jeweiligen Landesrecht schauen, was es für Vorschriften zur Leinenpflicht gibt (fangt am besten hier an mit der Recherche: https://www.ris.bka.gv.at/Land). Danach müsst ihr in das jeweilige Landesjagdgesetz schauen, was die Jäger_innen dürfen und was nicht (so ist z.B. das Steiermärkische Jagdrecht viel hundefreundlicher).

Insgesamt sind alle diese Regelungen schlechte Gesetzgebung. Wir finden es unerträglich, dass eine bestimmte Gruppe von Menschen vom Staat einfach eine Tötungsbefugnis erhält. Das Absurde daran ist, dass die Jäger_innen das Wild ja selbst töten, d.h. es geht der Jägerschaft nie um das Tierwohl, sondern darum, dass ihnen niemand bei ihrem blutrünstigen Hobby in die Quere kommt. Denn es wären ja ganz andere Regelungen möglich: Erstens könnte man die Tötungsbefungnis zumindest auf Situationen einschränken, in der eine tatsächliche Gefahr für ein Wildtier vorliegt (also wenn der Hund das Reh schon fast geschnappt hat), zweitens könnte man zwar eine Schusserlaubnis erteilen, wobei es aber genügt, den Hund zu betäuben und nicht gleich zu töten. Außerdem nimmt man hier ein Leben, um ein anderes zu retten, das Ergebnis ist daher sozusagen Null. Aber die Jäger_innen sind diejenigen mit den Waffen. Seid daher bitte jedenfalls vorsichtig!

Wichtig ist, dass ihr bei jeder möglichen Gelegenheit anbringt, dass diese Gesetze geändert gehören. Sprecht mit euren Bekannten, schreibt die jeweiligen Landtage an oder macht auch bei Jagdbeobachtungen mit (für erste Infos siehe https://vgt.at/projekte/jagd/index.php). Die Tötungserlaubnis für Jäger_innen gehört weg!

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