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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.09.2020)

Wien, am 10.09.2020

VGT-Aktion Vollspaltenboden vor Ministerrat: Köstinger bleibt weiter in Deckung

Aktivistin mit Schweinekostüm auf Vollspaltenboden und weitere mit Köstinger-Maske auf Lehnstuhl: Maurer, Gewessler und Nehammer zeigen Verständnis für Tierschutzanliegen

Kann man vom bequemen Lehnstuhl aus beurteilen, ob ein Schwein auf Vollspaltenboden den von der EU-Mindestrichtlinie vorgeschriebenen „physisch angenehmen Liegebereich“ hat? Der VGT hat es anlässlich des Ministerrats am Ballhausplatz vorgezeigt: eine Tierschützerin im Schweinekostüm auf einem echten, ausrangierten Vollspaltenboden neben einer Aktivistin mit Köstinger-Maske auf dem Lehnstuhl. „Soll das eine vorbildliche Haltung sein, Frau Köstinger?“, fragt ein Transparent die – nicht anwesende – Landwirtschaftsministerin, während 15 Tierschützer_innen große Fotos vom Leid der Schweine in österreichischen Tierfabriken zeigen. Das hätten die Tierschützer_innen Ministerin Köstinger gerne selbst gefragt, doch diese hat, wieder einmal, den Weg durch den Tunnel ins Bundeskanzleramt vorgezogen.

Die Grüne Clubchefin Maurer sowie die Umweltmininsterin Gewessler und Innenminister Nehammer dagegen sprachen mit den VGT-Aktivist_innen und zeigten Verständnis für ihr Anliegen. Noch in diesem Jahr muss es eine Reform der Verordnung zur Haltung der Schweine geben. Am 19. Oktober wird dazu ein Tierschutzgipfel im Ministerium Anschober stattfinden. Dieser hat bereits klar gemacht, dass er für das Anliegen der Tierschützer_innen, die seit über 25 Jahren auf ein Vollspaltenbodenverbot und eine verpflichtende Einstreu warten, kämpfen werde. Doch die Landwirtschaftsministerin Köstinger hat ein Vetorecht gegen Tierschutzverordnungen. Allerdings verweigert sie jedes Gespräch darüber.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: 96 % der Menschen in Österreich wollen, dass Schweine auf Stroh liegen können. Doch das Landwirtschaftsministerium interessiert sich bisher lediglich für seine Klientel, die Tierindustrie. Allerdings steht die Rute im Fenster: die Volksanwaltschaft würde den Verfassungsgerichtshof anrufen, sollte die kommende Reform der Verordnung nichts an der Praxis der Schweinehaltung zum Besseren ändern. Da hilft auch kein Kopf in den Sand Stecken und keine Gesprächsverweigerung!


Pressefotos zum Download (Copyright: VGT/VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN)

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