Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.10.2020)

Wien, am 06.10.2020

Wiener Handelsgericht bestätigt seriöse Aufdeckarbeit des VGT bei Schweinefabriken

Urteil spricht klare Worte: Filme aus Schweinefabrik mit Vollspalten keine Täuschung, kein „vermeintlicher“ sondern echter Skandal

Der VGT hat in letzter Zeit eine Reihe von Filmen aus Schweinefabriken veröffentlicht, die skandalöse Zustände mit völlig verdreckten und verletzten Tieren auf Vollspaltenboden zeigen. Das hat die Schweineindustrie offensichtlich verunsichert. Die Landwirtschaftsministerin beginnt überall Unsinn über die vorbildliche Nutztierhaltung in Österreich zu verbreiten und Sprachrohre der Landwirtschaft bezweifeln öffentlich, dass die Bilder aus den Schweinefabriken echt seien, so auch das Lebensmittelhandwerk in seinem Editorial. Gegen Letztere ist der VGT zivilrechtlich vorgegangen und hat jetzt in einer bereits rechtskräftigen Einstweiligen Verfügung voll inhaltlich recht bekommen. Das Gericht bestätigt, dass die Anschuldigungen gegen den VGT unwahr sind und stellt eindeutig fest, dass der VGT in seinen Aussendungen keine polemischen Untergriffe oder unwahre Vorhalte vorgebracht hätte. Damit ist die Seriosität der Aufdeckungsarbeit des VGT nun erneut gerichtlich anerkannt.

Das Urteil im Originalwortlaut: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Es ist bezeichnend, dass sich die Tierindustrie, allen voran die Landwirtschaftsministerin, nicht der öffentlichen Diskussion über die Zustände in den österreichischen Schweinefabriken mit Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu stellt. Stattdessen werden zahlreiche Unwahrheiten über die Schweinehaltung verbreitet, wie vorbildlich sie nicht sei. Leider kann der VGT derartige Propagandalügen nicht einklagen. Sehr wohl aber kann der VGT erfolgreich auf Unterlassung klagen, wenn behauptet wird, der VGT hätte falsche Fotos verwendet, um einen bloß vermeintlichen Skandal nur vorzutäuschen. Und dabei bekommt er regelmäßig recht, wie auch jetzt in diesem Gerichtsverfahren gegen das Lebensmittelhandwerk. In der nächsten Ausgabe wird die Zeitschrift ihre falschen Vorwürfe gegen den VGT widerrufen müssen.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben