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Wiener Handelsgericht bestätigt seriöse Aufdeckarbeit des VGT bei Schweinefabriken

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.10.2020)

Wien, 06.10.2020

Urteil spricht klare Worte: Filme aus Schweinefabrik mit Vollspalten keine Täuschung, kein „vermeintlicher“ sondern echter Skandal

Der VGT hat in letzter Zeit eine Reihe von Filmen aus Schweinefabriken veröffentlicht, die skandalöse Zustände mit völlig verdreckten und verletzten Tieren auf Vollspaltenboden zeigen. Das hat die Schweineindustrie offensichtlich verunsichert. Die Landwirtschaftsministerin beginnt überall Unsinn über die vorbildliche Nutztierhaltung in Österreich zu verbreiten und Sprachrohre der Landwirtschaft bezweifeln öffentlich, dass die Bilder aus den Schweinefabriken echt seien, so auch das Lebensmittelhandwerk in seinem Editorial. Gegen Letztere ist der VGT zivilrechtlich vorgegangen und hat jetzt in einer bereits rechtskräftigen Einstweiligen Verfügung voll inhaltlich recht bekommen. Das Gericht bestätigt, dass die Anschuldigungen gegen den VGT unwahr sind und stellt eindeutig fest, dass der VGT in seinen Aussendungen keine polemischen Untergriffe oder unwahre Vorhalte vorgebracht hätte. Damit ist die Seriosität der Aufdeckungsarbeit des VGT nun erneut gerichtlich anerkannt.

Das Urteil im Originalwortlaut: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Es ist bezeichnend, dass sich die Tierindustrie, allen voran die Landwirtschaftsministerin, nicht der öffentlichen Diskussion über die Zustände in den österreichischen Schweinefabriken mit Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu stellt. Stattdessen werden zahlreiche Unwahrheiten über die Schweinehaltung verbreitet, wie vorbildlich sie nicht sei. Leider kann der VGT derartige Propagandalügen nicht einklagen. Sehr wohl aber kann der VGT erfolgreich auf Unterlassung klagen, wenn behauptet wird, der VGT hätte falsche Fotos verwendet, um einen bloß vermeintlichen Skandal nur vorzutäuschen. Und dabei bekommt er regelmäßig recht, wie auch jetzt in diesem Gerichtsverfahren gegen das Lebensmittelhandwerk. In der nächsten Ausgabe wird die Zeitschrift ihre falschen Vorwürfe gegen den VGT widerrufen müssen.

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