Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.03.2021)
Wien, am 31.03.2021Mahnwache für Vollspaltenopfer Schwein Paul vor Bundeskanzleramt zum Ministerrat
Im Gedenken an das furchtbare Schicksal dieses Schweins, das durch die Haltung auf Vollspaltenboden so krank wurde, dass es nicht mehr gerettet werden konnte!
Der Vollspaltenboden tötet. Und zwar auf furchtbar grausame Weise. Bei einer wissenschaftlichen Studie, für die man die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden mit jener auf Stroh und sogar auf einer Weide verglichen hat, starb jedes vierte Tier am Vollspaltenboden vor dem Schlachttermin. Die Gründe sind multifaktoriell, von einer generellen Immunschwäche durch die immense Belastung der Psyche, über offene Wunden durch die scharfen Kanten und durch Bisse von Artgenoss:innen, bis zu Lungenentzündung, Magengeschwüren und Parasitenbefall. Eines der Opfer dieses Bodens wurde der kalten Statistik, der namenlosen Bilanz entrissen. Tierschützer:innen waren in einer Schweinefabrik auf ein Tier gestoßen, das nur noch auf den Handgelenken über den Vollspaltenboden robben konnte und einen riesigen Blutschwamm im Ohr hatte. Sie nannten ihn Paul. Trotz Rettung und Notaufnahme in einer Tierklinik ist Paul letztlich seinen Verletzungen erlegen. In seinem Namen klagten heute zahlreiche Tierschützer:innen die Verantwortlichen in der Bundesregierung an, indem sie vor dem Bundeskanzleramt zum Ministerrat eine Mahnwache für Paul abhielten.
VGT-Obmann Martin Balluch appelliert an die Bundesregierung: Tierschutz ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere, erklärt § 1 des Tierschutzgesetzes. Beides wird durch den Vollspaltenboden nicht nur in hohem Maße gefährdet, sondern mit statistischer Sicherheit konterkariert. Der Vollspaltenboden widerspricht also dem fundamentalen Grundsatz des Tierschutzgesetzes, der noch dazu als Staatsziel in der Bundesverfassung verankert ist. Das Schicksal von Schwein Paul ist der Beweis dafür. Er ist nicht die große Ausnahme, sondern der Normalfall. Weil es die Pflicht der politisch Verantwortlichen ist, sicherzustellen, dass der Rechtsstaat für alle gilt, muss jetzt gehandelt werden. Der Vollspaltenboden ist in der kommenden Novelle der Verordnung zur Schweinehaltung zu verbieten!
Pressefotos frei zum Abdruck (Copyright: VGT.at)
Video von Paul: vgt.at/paul