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VGT fordert zum heutigen Hearing zum Tierschutzvolksbegehren einen großen Wurf

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.06.2021)

Wien, 10.06.2021

Über 400.000 Menschen haben gegen die Massentierhaltung unterschrieben: Ende des Vollspaltenbodens, verpflichtende Stroheinstreu, Verbandsklage für Tierschutz.

Die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens waren vielfältig, doch wenn man die Menschen fragt, warum sie unterschrieben haben, kam immer dieselbe Antwort: die Massentierhaltung muss enden. Das Volksbegehren umzusetzen bedeutet also, das System Tierindustrie grundsätzlich zu ändern. Wir müssen raus aus der Sackgasse mit noch billiger, noch mieser, noch größer. Ein erster Schritt in diese Richtung ist zweifellos das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung, kombiniert mit verpflichtender tiefer Stroheinstreu und deutlich mehr Platz für die Tiere. Das würde die Lebensqualität der Schweine mit einem Schlag deutlich erhöhen. Ähnlich bei der betäubungslosen Ferkelkastration und dem Töten männlicher Eintagskücken. Beides ist beim großen Nachbarn in Deutschland bereits verboten, Österreich hinkt jedoch leider weit hinterher.

Aber zu einem großen Wurf gehört auch eine Weichenstellung, die alle Tierschutzbereiche betrifft. Das findet sich in 5.1 der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens: die Verbandsklage. Tiere gelten als Sachen und können vor Gericht ihre Interessen nicht selbst vertreten. Mit einem Verbandsklagerecht wäre es den Tierschutzorganisationen möglich, für die Tiere die Gerichte zu bemühen. Das könnte von Feststellungsklagen zum Verfassungsgerichtshof, ob die Verordnungen des Tierschutzgesetzes dessen Normen entsprechen, über Verpflichtungsklagen, mit denen die Verwaltung zur Einhaltung der Normen gerichtlich verpflichtet wird, bis zu Anfechtungsklagen gegen tierschutzgesetzwidrige Bewilligungen oder unwahre Fleischwerbung reichen. Das Verbandsklagerecht würde der Regierung keinen Cent kosten. Es würden damit auch keine neuen Tierschutznormen geschaffen werden. Es geht dabei einzig und allein um die Möglichkeit, die Einhaltung der bestehenden Tierschutznormen zu gewährleisten. Die Verbandsklage sichert den Rechtsstaat ab. Wer da dagegen ist, für den hat der Rechtsstaat offenbar keinen Wert.

VGT-Obmann Martin Balluch spricht heute als Experte der SPÖ im Hearing des Parlaments: Im Vorfeld haben die Parteien ihre grundsätzliche Zustimmung zu den Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens signalisiert. Allerdings pickt man sich vermutlich das heraus, was dem eigenen Klientel gefällt, und ignoriert den Rest. Doch niemand, auch die Initiator:innen des Volksbegehrens nicht, können im Nachhinein umdefinieren, was die Menschen, die unterschrieben haben, wollen. Und das ist ein Ende der Massentierhaltung, also der intensiven, industriellen Tierhaltung, die heute bei weitem die tierliche Landwirtschaft in Österreich dominiert. Nicht mehr und nicht weniger.

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