Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.08.2021)
Wien, am 20.08.2021VGT deckt auf: Schweine-Transporter aus Pöttelsdorfer Tierfabriken zum Schlachthof
Bekannt geworden durch die Befreiung der Schweinegeschwister Mickey und Jackie: VGT filmt Tiertransport vor Zucht- und Mastfabrik, aus der die beiden stammen
Zuerst hat der VGT Filme aus der Schweinezucht in Pöttelsdorf präsentiert, dann folgten Aufnahmen aus der Mastfabrik. Sie ist die größte Schweinefabrik des Burgenlands mit ca. 3.000 Tieren. Die Aufnahmen von dort zeigen Vollspaltenboden, verletzte Tiere, Nabelbrüche, überall Kot – ein trauriges Bild. Der VGT veröffentlicht nun auch ein Video der letzten Reise der Schweine. Sie wurden auf einen Tiertransport verladen, auf dem mehrere hundert Schweine Platz
haben. Von da ging es zum Schlachthof Steirerfleisch
in Wolfsberg im Schwarzautal, 170 km entfernt. Dieser Betrieb liefert Schweinefleisch in ganz Österreich, d. h. das Fleisch dieser geschundenen Tiere wird womöglich sogar den Vorarlberger Konsument:innen vorgesetzt. Wie nicht anders zu erwarten, versuchte man am Schlachthof, das Filmen der Entladung zu verhindern. Dort prangt auch ein großes Schild Fotografieren und Filmen verboten
. Sie werden schon wissen, warum. So versucht man das gesamte Leben jener Schweine, die letztlich am Teller der Österreicher:innen landen, geheim zu halten, von der Geburt bis zum Tod.
Das Video:
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Die Schweineindustrie ist sich völlig bewusst, dass ihr Umgang mit den Tieren eine Tierquälerei ist, von Anfang bis Ende. Seltsam nur, dass das Tierschutzgesetz das Zufügen von Angst, Leiden und Schmerzen verbietet, und zwar ohne Ausnahme für ökonomische Gründe. Warum ist das dann trotzdem möglich? Weil‘s
immer schon
so war? Nein, es wird Zeit, hier jetzt echte Änderungen anzugehen, in der Praxis. Wir müssen die Tierfabriksindustrie wieder loswerden, von der Massentierhaltung bis zum Fließbandschlachthof. Der erste Schritt ist ein Verbot des Vollspaltenbodens und eine verpflichtende Stroheinstreu.