Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.12.2021)
Graz, am 13.12.2021Prozess um „Gammelschlachthof“ geht weiter: Erneut Tierschutz-Proteste
Heute geht der Gerichtsprozess gegen einen ehemaligen steirischen Schlachthofbetreiber weiter. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN macht auf Kontrolldefizite und Tierleid aufmerksam.
Seit März dieses Jahres läuft nun das Verfahren gegen den ehemaligen Betreiber eines Schlachtbetriebs süd-östlich von Graz. Ihm wird vorgeworfen, genussuntaugliches Fleisch von aussortierten „TKV“-Schweinen unter das genusstaugliche Fleisch gemischt zu haben. TKV-Schweine werden aufgrund von Krankheiten wie schweren Entzündungen oder umfassenden Geschwüren von den zuständigen amtlichen Kontrollorganen bei der Schlachtkörperkontrolle für den menschlichen Verzehr ausgeschlossen und der Tierkörperverwertung (TKV) zugewiesen. Der VGT berichtete umfassend über den bisherigen, durchwegs brisanten Prozessverlauf.
Erneute Befragung
Etliche der für heute geladenen Zeug:innen wurden im Verfahren bereits befragt. So soll unter anderem der Sohn des Angeklagten befragt werden, der den Betrieb des Vaters nach der Razzia im Jahr 2019 übernahm und als Fleischverarbeitungsbetrieb weiterführt. Ebenfalls erneut befragt werden soll ein hochrangiger Angestellter der steiermärkischen Landesveterinärbehörde. Die bisherigen Befragungen der im ehemaligen Schlachthof eingesetzten amtlichen Kontrolltierärzt:innen brachten Erschreckendes ans Tageslicht. Die Kontrollorgane sprachen durch die Bank von unhygienischen und teils auch wiederholt gesetzeswidrigen Zuständen. Wir fragen uns, ob der Vertreter der Landesveterinärdirektion wohl doch noch zur Rolle der höchsten Kontrollinstanz im Land befragt werden wird, und wie es dazu kommen konnte, dass es im Betrieb offenbar jahrzehntelang rund 30 relevante Anzeigen pro Jahr gab, ohne dass sich an den Zuständen etwas änderte
, so David Richter, VGT-Kampagnenleiter.
Falsche Entsorgung – mehrere Schlachthöfe betroffen?
Im heutigen Verfahrenstag soll es auch darum gehen, ob die Vorgänge zur Entsorgung von TKV-Schweinen über dafür eigentlich nicht vorgesehene andere TKV-Behälter (etwa für Borsten, Schlachtreste oder Knochen) auch in anderen Schlachthöfen üblich und geduldet seien. Dazu rief die Verteidigung einen Schlachtbetreiber aus Oberösterreich in den Zeug:innen-Stand. In den vergangenen Verhandlungstagen wurden etliche Mitarbeiter:innen der zuständigen Tierkörperverwertungsanlage befragt. Nach ihren Aussagen dürfen ganze TKV-Schweine oder aussortierte Schweinehälften nur gesondert von den anderen Schlachtresten zur TKV geliefert werden, da sie einer anderen Entsorgungskategorie angehören. Schon in einem vergangenen Prozesstag sagte der steirische Landesveterinärdirektor sinngemäß aus, dass die EU-Hygienerichtlinien zum Umgang mit TKV-Schlachtkörpern in der Praxis nicht umgesetzt werden. Ihm zufolge soll es vorkommen, dass genusstaugliche Schweinekörper mit genussuntauglichen am Förderband in Berührung kommen. Er sehe das nicht als Problem an. Dem widerspricht Veterinärexperte und Amtstierarzt i.R., Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer: Im Zweifel sind auch mehrere Schlachtkörper zu entsorgen, wenn diese mit aussortierten TKV-Schweinen in direkten Kontakt kamen oder es auf andere Weise zu einer Kontamination gekommen sein kann. Die EU-Hygienevorschriften sind hier unmissverständlich.
David Richter dazu: Wir können nur den Kopf schütteln, wie hier die Richtlinien zugunsten des Angeklagten gebogen werden sollen, bloß um rechtswidrige Praktiken in weiten Teilen der Schlachtbranche zu rechtfertigen. Wir werden auch weiterhin protestieren und die Probleme der Schlachtbranche ans Tageslicht bringen!
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