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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.12.2021)

Eisentstadt, am 17.12.2021

Nach Erfolg Volksabstimmung Burgenland Gatterjagd: SPÖ schafft die Möglichkeit zu Volksabstimmungen ab

Mit der völlig ohne jede sachliche Begründung eingeführten Auflage, dass die Unterstützer:innen einer Initiative zur Volksabstimmung persönlich im Gemeindeamt erscheinen müssen, wird eine Volksabstimmung absichtlich unmöglich gemacht

Als die SPÖ Alleinregierung im Burgenland das vorher mühsam erkämpfte Gatterjagdverbot im Dezember 2020 einfach aufhob, ahnte sie noch nichts von der Initiative des VGT. Im Handumdrehen konnten auf der Straße tausende Unterstützungserklärungen für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd gesammelt werden. Zuletzt lagen bei Ende der Frist doppelt so viele Unterschriften als notwendig vor. Die SPÖ ruderte zurück und ließ das Gatterjagdverbot unangetastet. Dafür zog der VGT seinen Antrag auf Volksabstimmung über die Gatterjagd zurück. Gestern, ziemlich genau 1 Jahr später, hat die SPÖ Alleinregierung nun zusammen mit der ÖVP gegen die Stimmen aller anderen Parteien dieser direkt demokratischen Möglichkeit im Burgenland, gegen Beschlüsse des Landtags eine Volksabstimmung einzuleiten, ein Ende bereitet. Es war schon unter den bisherigen Bedingungen sehr schwer, eine Volksabstimmung zu erreichen. Aber wenn alle Unterzeichner:innen einer Initiative zur Volksabstimmung persönlich im Gemeindeamt erscheinen müssen, um eine Bestätigung für ihre Wahlberechtigung zu erhalten, dann ist es unmöglich geworden. Das ist auch das Ziel dieser Novelle. Niemals mehr soll das Volk gegen eine Entscheidung der Landesregierung auf diese Weise aufbegehren können.

Diese Entwicklung ist in vielerlei Hinsicht äußerst bedenklich. Erstens sollten gerade Alleinregierungen einer besonderen Kontrolle durch das Volk unterliegen. Nun wird die Kontrollmöglichkeit mittels Volksabstimmung abgeschafft. Zweitens ist die Entwicklung der direkten Demokratie, also der Mitbestimmung des Volkes, ein zeitgemäßer Gedanke von Demokratie überhaupt. In der Schweiz ist dieses Modell sehr erfolgreich. Damit können Mauscheleien, wie verdeckte Deals mit großen Gatterbetreiber:innen um ein Gatterjagdverbot aufzuheben z.B., hintan gehalten werden. Und drittens ist gerade in der heutigen Zeit der Digitalisierung die Anforderung, persönlich am Gemeindeamt die eigene Wahlberechtigungsbestätigung einzuholen, geradezu lachhaft. Die Wahlberechtigung wird zentral gespeichert, also ist das Gemeindeamt irrelevant. Mit einer Handysignatur z.B. ist es heutzutage in fast allen Belangen von zu Hause aus möglich, Unterschriften unter amtliche Dokumente zu leisten. Warum also soll man nicht auch mit der Handysignatur eine Initiative für eine Volksabstimmung unterschreiben können? Für die Unterschrift einer EU-Bürgerinitiative ist nicht einmal das notwendig. Es reicht, online die Option „Unterstützung“ anzuklicken und die Nummer von Reisepass oder Führerschein anzugeben. Aber im Burgenland muss man noch persönlich aufs Gemeindeamt reisen. Man sieht sofort: diese Änderung hat ausschließlich zum Ziel, zukünftige Initiativen für Volksabstimmungen zu unterbinden. Eine sachliche Begründung für die Änderung gibt es nicht.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Gerade für Themen wie den Tierschutz sind direkt demokratische Möglichkeiten von elementarer Bedeutung. Die große Mehrheit im Volk will mehr Schutz für Tiere, aber die gut vernetzte Tierindustrie, die Jägerschaft, die Tierversuchsindustrie usw. setzen ihre politischen Netzwerke und die Klientelpolitik der großen Parteien dagegen. Das Schicksal der Tiere ist den Mächtigen im Land vergleichsweise völlig egal. Man stelle sich vor, wir könnten eine Volksabstimmung in Österreich über Massentierhaltung, Tiertransporte und Auswüchse bei der Jagd und der Tierversuchspraxis einleiten. Wir könnten diese Missstände im Handumdrehen abstellen, weil große Mehrheiten im Volk dagegen sind. Aber genau das will die Machtelite in Österreich verhindern, dass sich der Volkswille in Sachen Tierschutz durchsetzen kann. Deshalb achtet man penibel darauf, dass nirgendwo direkt demokratische Mittel möglich werden. Insbesondere bundesweit nicht, wo als einzige Möglichkeit das Volksbegehren bleibt, das aber äußerst zahnlos ist. Daher ist dieser Schritt der SPÖ eine typisch autokratische Maßnahme, die eindeutig demokratiefeindlich ist. Schade, dass man den Wert der direkten Demokratie im Burgenland nicht erkennt.

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