Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.03.2022)
Graz, am 18.03.2022VGT widerspricht Kritik der steirischen Landesräte an Verfassungsklage Vollspaltenboden
Die Prüfung einer Norm auf Rechtmäßigkeit durch den Verfassungsgerichtshof muss jeder Mensch begrüßen, dem der Rechtsstaat ein Anliegen ist
Der Burgenländische SPÖ-Landeshauptmann Doskozil hat auf Anregung des VGT eine Normenprüfung der Verordnung zur Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt. Der steirische SPÖ-Tierschutz(!)landesrat Lang und der steirische ÖVP-Agrarlandesrat Seitinger kritisieren dieses Vorgehen.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Entweder die beiden Landesräte wissen nicht, was eine Normenprüfung durch den VfGH ist, oder sie lehnen den Rechtsstaat ab. Doskozil hat keine politische Maßnahme gegen den Vollspaltenboden gesetzt, sondern eine Normenprüfung beantragt. Es wird jetzt also festgestellt, ob der Vollspaltenboden rechtswidrig ist. Als anständiger Demokrat, dem der Rechtsstaat wichtig ist, kann man nur entweder der Meinung sein, das sei eine verlorene Zeit, weil der Vollspaltenboden offensichtlich legal wäre, oder man muss sich freuen, weil es in einem Rechtsstaat unerträglich ist, dass es rechtswidrige Bestimmungen gibt, auch wenn sie ‚nur‘ Tiere betreffen. Dass Lang und Seitinger aber glauben würden, der Vollspaltenboden ist rechtskonform, schließt sich durch ihre Bemerkungen aus. Sie meinen ja, dass sie die Gefahr sehen, dass er abgeschafft wird. Ich darf die beiden Herren daran erinnern, dass sie hochrangige Beamte in einem Rechtsstaat sind und daher auf jeden Fall wollen müssten, dass rechtswidrige Bestimmungen aufgehoben werden. Alles andere wäre ein Grund für ihren Rücktritt!
Und Balluch weiter:Lang und Seitinger meinen, der Vollspaltenboden müsse auf EU-Ebene abgeschafft werden. Auch das könnte durch Doskozils Normenprüfungsverfahren erreicht werden. In seinem Antrag wird nämlich der VfGH aufgefordert, vom EuGH eine Klarstellung zu verlangen, ob der Vollspaltenboden der EU-Richtlinie entspricht, in der ein ‚physisch angenehmer Liegebereich‘ gefordert wird. Statt rechtswidrige Bestimmungen zu verteidigen, die eindeutig Tierqual bedeuten, hätte die steirische Landesregierung diese Normenprüfung selbst beantragen sollen. Wenn der EuGH tatsächlich einen Widerspruch zwischen Vollspaltenboden und EU-Richtlinie sieht, dann muss diese Haltungsform in der gesamten EU abgeschafft werden.
Und Balluch schließt: Jetzt ist der VfGH am Zug, und zu Wort kommen nur der Antragsteller, d.h. die Burgenländische Landesregierung, und der Antragsgegner, also das Tierschutzministerium unter Rauch. Das Großartige an dieser Normenprüfung ist, dass weder Landwirtschaftsministerin Köstinger noch die Schweinebranche irgendwie dazwischen funken können. Jetzt wird objektiv nach wissenschaftlichen Kriterien geprüft, Lobbying und Klientelpolitik sind ausgeschlossen. Soferne unser Höchstgericht, was wir doch hoffen wollen, sich durch politische Einmischung nicht beeinflussen lässt.