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Reform Tierschutzgesetz: ÖVP und Grüne umgehen Begutachtungsprozess

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.06.2022)

Wien, 03.06.2022

Antrag auf Gesetzesänderung im Wortlaut des Entwurfs 2 Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist im Parlamentsausschuss – Regierung zeigt Zivilgesellschaft den Stinkefinger

Entwürfe für Gesetzesänderungen werden üblicherweise eine gewisse Zeit in Begutachtung geschickt, in der die Zivilgesellschaft dazu Stellung nehmen kann. Anschließend sollten diese Stellungnahmen evaluiert und nach einer Diskussionsphase der entsprechend abgeänderte Gesetzesentwurf beschlossen werden. So hätte das auch bei den anstehenden Reformen zum Tierschutzgesetz, der 1. Tierhaltungsverordnung und des Tiertransportgesetzes sein sollen. Insgesamt gingen 52 öffentliche Stellungnahmen ein, von denen jene des VGT mit 527 Unterstützungserklärungen diejenige war, die in der Bevölkerung am meisten Zustimmung gefunden hat, vor jener der Wiener Tierschutzombudsstelle mit 129. Doch bereits 7 Tage, bevor der VGT seine Stellungnahme abgegeben hat, und 14 Tage vor Ende der Begutachtungsfrist, hat die Regierung von ÖVP und Grünen ihren unveränderten Gesetzesentwurf als Initiativantrag in den entsprechenden Parlamentsausschuss eingebracht. Mit anderen Worten: weder interessiert man sich für die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft, noch gedenkt man, einen offenen Diskussionsprozess zu führen. Stattdessen soll das Gesetz wortwörtlich wie intern vereinbart ohne Wenn und Aber beschlossen werden. Wozu hat man denn eine Mehrheit im Parlament?

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist entsetzt: Also ich bin seit 37 Jahren in Österreich im Tierschutz aktiv, habe aber noch nie erlebt, dass eine Regierung ihren Gesetzesentwurf wortwörtlich 2 Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist bereits ins Parlament zur Abstimmung einbringt. Man fragt sich, wozu man eigentlich mühsam exakt formulierte und gut wissenschaftlich belegte Stellungnahmen verfasst. Das Begutachtungsverfahren zumindest im Tierschutz scheint nur eine Farce und Makulatur zu sein. Das Gesetz ist im Vorfeld schon beschlossene Sache und für Kritik der Öffentlichkeit hat man lediglich ein Gähnen übrig. Die Stellungnahmen wandern offensichtlich ungelesen in den Mistkübel. Dabei ist sich ganz Österreich einig: an diesem Gesetzesentwurf fehlen essenzielle Dinge wie das Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden, die verpflichtende Stroheinstreu und das doppelte Platzangebot! Die ÖVP sollte ihre sture Haltung aufgeben, bevor es spätestens bei der nächsten Wahl ein böses Erwachen gibt.

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