Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.06.2022)
Wien, am 20.06.2022Minister Totschnig verbreitet Fake News: kein Ende des Vollspaltenbodens bei Neubauten!
Es stimmt auch nicht, dass Großbritannien und Schweden Belege für den Einbruch der Schweinefleischproduktion nach Gesetzesverbesserungen wären
In der Schlussphase der Diskussion über die Reform des Tierschutzgesetzes und ein mögliches Verbot des Schweine-Vollspaltenbodens zieht ÖVP-Landwirtschaftsminister Totschnig alle Propagandaregister. Diese Haltungsform, so die Fake News von Totschnig, würde ab 2023 bei Neu- und Umbauten verboten. Das ist nicht richtig. Bei Neu- und Umbauten ist ab 2023 lediglich vorgeschrieben, dass auf einem Drittel der Bodenfläche nur mehr die Hälfte der Spalten zulässig sind. Das ist weder für die Schweine noch für die Konsument:innen vom bisherigen Vollspaltenboden unterscheidbar. Und Totschnig behauptet, die Erfahrung zeige, dass bei Verbesserungen des Tierschutzgesetzes die betroffene Produktion einbreche. In Österreich ist das noch nie geschehen. Im Gegenteil, nach Einführung des Legebatterieverbots gingen die Käfigeiimporte aus dem Ausland auf ein Drittel zurück. Und allein im letzten Jahr haben tausende Schweinebetriebe in Österreich geschlossen, obwohl oder gerade weil man hierzulande die Tiere unter dem EU-Minimum hält.
Faktum ist, dass die EU-Kommission den Missstand festgestellt hat, dass in Österreich 95 % der Schweine routinemäßig den Schwanz kupiert bekommen, was laut EU-Richtlinie aber verboten ist. Die Lösung wäre eine tiefe Stroheinstreu, sodass die Tiere wühlen können, und mehr Platz, sodass sich die Schweine aus dem Weg gehen können. Damit könnte man auch den zweiten Missstand abwenden, nämlich dass Schweinen laut EU-Richtlinie ein „physisch angenehmer Liegebereich“ geboten werden muss, was in Österreich nicht der Fall ist. Die Normenfeststellungsklage der Burgenländischen Landesregierung gegen den Vollspaltenboden schwebt wie ein Damoklesschwert über der Schweineindustrie, sollte es jetzt keine Entscheidung für ein Verbot des Vollspaltenbodens geben. Doch der Landwirtschaftsminister lässt nicht nur die Schweine, sondern auch die Schweinebetriebe im Stich und setzt auf Desinformation der Konsument:innen.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Ende Juni gibt es den letzten Tierschutzausschuss vor der Sommerpause, an den Plenartagen vom 6.-8. Juli 2022 müsste das Parlament die Reform des Tierschutzgesetzes beschließen. Die Zeit drängt also. Deshalb ist es besonders tragisch, wenn der neue ÖVP-Landwirtschaftsminister Totschnig einfach den Propagandasprech seiner Vorgängerin wiederholt. Damit kommen wir aber nicht weiter, damit wird keines der anstehenden Probleme gelöst. Mehr Mut, Herr Totschnig, wir brauchen jetzt einen großen Wurf im Tierschutz. Mit weniger werden wir uns nicht zufrieden geben.