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VGT begrüßt Verbesserungen für Schweine im Tierschutzgesetz, ortet Verbesserungsbedarf für andere Tierarten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.07.2022)

Wien, 07.07.2022

Neben Etappensieg für die Mastschweine auch viel Schatten bei Tiertransporten, Rindern und Ferkeln.

Letzte Woche wurde es angekündigt, heute soll es im Nationalrat beschlossen werden:

Nach drei Jahren intensivem Einsatz des VGT und langem politischen Ringen soll nun den bestehenden Schweinebetrieben mit klassischen Vollspaltenböden das Ablaufdatum 2040 gegeben werden. Das ist ein sehr großer Schritt in die richtige Richtung, der nicht zu unterschätzen ist.
Wermutstropfen bei der heutigen Entscheidung ist allerdings, dass erst bis 2028 die konkreten Stallsysteme entwickelt werden sollen, die ab 2040 für alle Schweinebetriebe als Mindestvoraussetzung gelten werden, und damit jetzt noch nicht garantiert ist, dass es tief eingestreute Liegebereiche geben wird. Und dazu dürfen bis zur Gesetzwerdung des neuen Mindeststandards Neu- und Umbauten das dänische System mit halbierter Spaltenanzahl auf einem Drittel der Buchtenfläche installieren und ab Erstzulassung für 23 (!) Jahre weiterführen. Ein Neubau von Vollspaltenböden ist also bis zur Festlegung des neuen Standards mindestens bis 2028 weiterhin möglich.
Zu begrüßen ist jedoch, dass für den neuen Mindeststandard ab 2040 nicht nur ein Ende des routinemäßigen Schwanzkupierens, sondern auch das Etablieren eines physisch angenehmen Liegebereichs für alle Schweine vorgegeben ist.

Ferkel

Während es für die Dauer der Mast Verbesserungen gibt, müssen männliche Ferkel weiter leiden:
Zwar gibt es in Zukunft die Möglichkeit einer Betäubung durch die Landwirt:innen durch ein Betäubungsgas, diese Maßnahme ist allerdings nicht verpflichtend: Ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und eine verpflichtende Narkose durch Tierärzt:innen vor der Kastration, wie schon seit Jahren von Tierschutzorganisationen gefordert, fehlt in der Novelle.

Kühe

Für viele Milchkühe heißt es auch nach dieser Novelle für den Großteil des Jahres: Stillgestanden!
Das Verbot der Daueranbindehaltung bei Kühen ist längst überfällig, betrifft aber leider nur einen kleinen Anteil der Tiere: Schätzungsweise werden immer noch 42 Prozent aller Milchkühe in Österreich angebunden, aber nur 1,3 Prozent aller Tiere sind dauerhaft angekettet. Das Hauptproblem der Milchrinderhaltung, die 270-tägige Anbindehaltung, bleibt also weiterhin unangetastet, sogar Neubauten von Anbindestallungen bleiben erlaubt. Zudem öffnen die mangelnden Kontrollen Missbrauch Tür und Tor – ob die 90 Weidetage eingehalten werden, ist in der Praxis unmöglich, zu überprüfen. Zudem reichen in der Praxis wenige Minuten Weidegang (an 90 Tagen) aus, um diese Anforderung zu erfüllen.

Tiertransporte

Auch beim Tiertransportgesetz vermisst der VGT Verbesserungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf:
Für die männlichen Kälber, die von Österreich aus weiterhin in Länder wie Italien und Spanien exportiert werden dürfen, gibt es trotz deutlicher Kritik von Expert:innen und Tierschutzorganisationen in der beschlossenen Fassung keine Nachschärfung im Vergleich zur Entwurffassung.
Künftig dürfen diese im zarten Alter von 3 Wochen (vor der Novelle 2 Wochen) transportiert werden, obwohl sie auch in diesem Alter noch von der Muttermilch abhängig sind und ihr Immunsystem in dieser Phase besonders anfällig ist.

Positiv ist hingegen, dass die Kompetenzen der Tierschutzombudsstellen endlich auch auf den Bereich der Tiertransporte ausgeweitet wurden und ihnen juristische Hilfe garantiert wird.

An dieser Stelle fehlt aber ein essenzieller Punkt, der auch vom VGT im Rahmen des Begutachtungsverfahrens gefordert wurde: das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Erst Letzteres wäre wirklich in der Lage die eklatanten Rechtsbrüche im Umgang mit Tieren zu korrigieren. Finanziert würde sie von den Tierschutzorganisationen und ausschließlich der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit dienen, die wohl allen aufrechten Bürger:innen im Land ein Anliegen sein müsste, auch wenn es nur um Tiere geht.

VGT-Kampaigner Georg Prinz ist erfreut über das Ablaufdatum für Vollspaltenböden:

Die Politik hat jetzt wichtige Weichen gestellt, und Spielraum geschaffen, jetzt liegt es auch an Handel, Gastronomie und Verarbeiter:innen, diesen Spielraum mit Leben zu erfüllen!

Wir werden weiterhin einfordern, dass das tatsächliche Ende der Vollspaltenböden in Österreich viel schneller kommt. Niemand zwingt den österreichischen Handel, bis 2040 Vollspaltenboden-Schweinefleisch zu verkaufen, aus dem Deutschen Handel wird Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung bis 2030 so gut wie verschwunden sein.

Diesen weiteren Einsatz für ein Ende des Vollspaltbodens schulden wir den Millionen von Schweinen, die bis zum endgültigen Aus immer noch in diesem Haltungssystem leiden müssen, das schulden wir den über 100 000 Unterzeichner:innen unserer erfolgreichen Petition gegen Vollspaltenböden und das schulden wir den 91 Prozent der Bevölkerung, die laut Gallup-Institut ein echtes Verbot der Vollspaltenböden fordern.

Prinz zu den Versäumnissen der Novelle:

Es zeigt sich wieder einmal: Bei Themen, die von Tierschutzorganisationen konsequent thematisiert werden, gibt es echte Änderungen, die auch nicht mehr zurückgenommen werden. Die anderen Tierarten und Haltungsaspekte sind hingegen die Verlierer dieser Novelle. Wir werden uns weiter für ein Ende der betäubungslosen Ferkelkastration, ein Ende der Kälbertransporte und ein vollständiges Verbot der Anbindehaltung für Rinder einsetzen!

VGT-Tiertransportexpertin Ann-Kathrin-Freude zu den verpassten Chancen beim Tiertransportgesetz:

Die Erhöhung des Mindesttransportalters um eine Woche bringt den Kälbern leider gar nichts, da sie noch immer von der Muttermilch abhängig sind und am Transporter nicht versorgt werden können und damit die gesamte Fahrt über Hunger leiden. Das ist inkaufgenommenes, bewusstes Tierleid.

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