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VGT kritisiert Einstweilige Verfügung in SPAR-Klage scharf: Kritik an SPAR damit verboten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.10.2022)

Wien, 14.10.2022

Klassisches Beispiel eines SLAPP und das Gericht spielt mit: es bleibt für NGOs und Privatpersonen kein Handlungsspielraum, Supermärkte zu kritisieren

Die von SPAR gegen den VGT eingebrachte Klage auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung (Gesamtstreitwert € 62.500), aufgrund vom VGT abgehaltener Kundgebungen und vom VGT vorgebrachter Kritik, hat in erster Instanz am Handelsgericht Wien zu einer ab sofort wirksamen Einstweiligen Verfügung geführt, die aus Sicht des VGT einen kompletten Maulkorb darstellt. Es ist nicht einmal möglich, die Verfügung mit eigenen Worten zu beschreiben, ohne in einen Konflikt mit dem damit aufgetragenen Verbot zu geraten, weshalb sich der VGT gezwungen sieht, die Verfügung wörtlich zu zitieren, um ihre Absurdität zu unterstreichen.

„Zur Sicherung des Anspruchs [von SPAR] wird [dem VGT] ab sofort verboten,

  • Flyer, Fotos und Berichte über Missstände in der Schweinehaltung und damit verbundenes Tierleid zu verbreiten und/oder Banner und Transparente zur Schau zu stellen, in oder auf denen jeweils behauptet wird, dass SPAR für derartige Missstände verantwortlich sei […]
  • in Papierform oder im Internet, Flyer zu verbreiten, in denen ein Zusammenhang zwischen SPAR und grausamen Folgen der Schweinehaltung geschaffen wird […]
  • Behauptungen auf der Webseite www.vgt.at aufzustellen oder die Behauptungen sonst zu verbreiten, die SPAR-Kette sei mitverantwortlich für das Grauen bzw. den Horror in den österreichischen Schweinestallungen […]“
     

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Der VGT hat durch seine Anwältin Dr. Maria Windhager nicht nur Rekurs gegen diese Verfügung erhoben, sondern wird, sollte das nötig sein, die Verfügung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekämpfen. So weitreichende Verbote der Meinungsäußerung sind in einer Demokratie vollkommen indiskutabel. Während sich weltweit der Konflikt zwischen liberalen demokratischen und autoritären diktatorischen Systemen aufschaukelt, will eine Richterin am Handelsgericht Wien das so wesentliche Merkmal liberaler Demokratien, gegen multinationale Konzerne protestieren zu können, im Wesentlichen aufheben. Der VGT wird das auf keinen Fall hinnehmen und sieht sich der Zivilgesellschaft verpflichtet, demokratiepolitisch nicht legitime SLAPP-Klagen, wie diese von SPAR, öffentlich zu machen und gerichtlich mit allen Mitteln zu bekämpfen. Es müssen Mechanismen geschaffen werden, die NGOs und Privatpersonen vor derartigen Klagen schützen, sonst traut sich niemand mehr, große Konzerne zu kritisieren.

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