Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.11.2022)
St. Georgen an der Stiefing, am 09.11.2022Illegales Jagdtreiben in der Südsteiermark
VGT dokumentiert Fasanenjagd und bringt Missstände an die Öffentlichkeit
Gesetzeswidrige Zustände scheinen die Normalität in St. Georgen an der Stiefing/Stmk. zu sein. Illegale Fasanen-Haltungen, die für illegale Jagden genutzt werden – schwer verletzte Tiere leiden qualvoll. Der VGT erstattet Anzeigen gegen mehrere Täter:innen und informiert die Öffentlichkeit.
Ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung steht der Jagd kritisch gegenüber. Die Berechtigung dafür zeigen die Fasanen-Treibjagden, die in Österreich jeden Herbst abgehalten werden. In der Steiermark wurde das Jagdgesetz aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit des VGT 2016 reformiert. Schon vor der Novelle durften Fasane eigentlich nicht für die Jagd ausgesetzt werden, doch seit nun schon sechs Jahren sind das Jagdgesetz und die dazugehörige Verordnung deutlich: Fasane dürfen nur ausgewildert werden, um den Bestand zu stützen
, keinesfalls zur Jagdstrecken-Erhöhung. Es soll sich hierbei also um eine Naturschutzmaßnahme handeln. Doch nach wie vor werden mit dem Wissen des Steiermärkischen Jagdschutzvereins und dem Wissen der Bezirksjägermeister, die das Aussetzen prüfen sollen und bewilligen, Fasane für den Jagdspaß ausgesetzt.
St. Georgen: noch illegaler als üblich
Vor sechs Jahren war es legale Praxis, dass Fasane nur wenige Wochen vor der Jagd aus ihren Käfig-Volieren ausgelassen wurden, um dann erschossen zu werden. Seit 2016 müssen die Jungtiere von den Volieren in so genannte Auswilderungsbiotope
gebracht werden, wo sie sich in geschützter Umgebung an ein Leben in Freiheit gewöhnen sollen.
In St. Georgen an der Stiefing scheint die Zeit stehengeblieben zu sein: Hier wurden dieses Jahr dutzende Fasane in Volieren aufgezogen und die männlichen Tiere mutmaßlich erst sehr kurz vor der Jagd illegalerweise freigelassen. Auswilderungsbiotope gibt es in der Nähe gar nicht. Hier ist also vollkommen klar, dass das Ziel des Aussetzens nicht die Bestandsstütze oder eine Naturschutzmaßnahme ist, sondern illegalerweise die Abschusszahlen erhöht werden sollten.
Übertretungen gegen das Tierschutzgesetz
Noch am Tag der Treibjagd am 5. 11. konnten zwei illegale Fasanen-Haltungen vorgefunden werden. In völlig kahlen, viel zu engen Verschlägen waren noch am Tag der Jagd Fasane eingesperrt. Nämlich hauptsächlich die weiblichen Tiere, die ja eigentlich in die Natur entlassen werden sollten, um für Nachkommen zu sorgen und den Bestand zu stützen
.
Gegen die Grundstücksbesitzer und vermeintlich Verantwortliche wurde Anzeige erstattet.
Grauenhafte Tierquälerei
Während der Jagd konnten grausame Szenen beobachtet und teilweise dokumentiert werden. Es wurde auf einen Fasan geschossen, der genau vor die Füße zweier Jäger fiel. Schwer verletzt hüpfte er und warf sich vor Schmerzen umher. Die Jäger luden ihre Gewehre nach und schauten dem leidenden Tier zu, ohne es zu erlösen. Erst spät kam ein Jagdhund, schnappte den Fasan und lief mit dem zappelnden Tier davon. Auch auf Hasen wurde geschossen: einer wurde verletzt und konnte nicht weiter flüchten. Er versuchte sich weiterzuschleppen, er rang mit dem Tod. Erst auf Aufforderung durch einen Jagdkollegen zielte die Jägerin nach Längerem auf den Hasen, um ihn endgültig zu töten. Trotz unzähliger Schüsse werden bei solchen Treibjagden einige Tiere nur verletzt und stürzen zu Boden – oder entkommen mit Wunden.
David Richter vom VGT hat diese Jagd den ganzen Tag beobachtet: Es ist grauenhaft, was sich da letzten Samstag abgespielt hat. Neben dem fürchterlichen Tierleid und der beängstigenden Ignoranz der schießwütigen Jäger und Jägerinnen habe ich auch Anrainer:innen gesehen, die sich aus Angst in ihren Häusern versteckt haben. Es wurde zwischen den Wohnhäusern geschossen. Hier wurde augenscheinlich gegen geltende Gesetze verstoßen, weshalb wir umfangreiche Anzeigen erstattet haben. Wir werden sehen, ob die bewusste Ignoranz der Behörden und der Politik weitergeht, oder ob diese illegalen tierquälerischen Handlungen endlich beendet werden.
Kürzlich wurde der Bezirksjägermeister des betreffenden Bezirks, Wolfgang Neubauer jun., vom VGT bei der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Herr Neubauer ist Bürgermeister im aktuellen Jagdgebiet, war aber bei dieser Jagd nicht dabei. Ob er von den illegalen Volieren seiner Jagdkollegen gewusst hat, muss die betreffende Behörde in Erfahrung bringen.
Der VGT fordert ein Verbot des sinnlosen Aussetzens von Fasanen und ein absolutes Abschussverbot von weiblichen Tieren und allen Fasanen in Gebieten, wo Fasane ausgesetzt wurden. Bisher sprechen sich die steirische ÖVP, FPÖ und SPÖ gegen ein solches Verbot aus.
Pressefotos (Copyright: VGT.at)