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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.11.2022)

Bezirk Bregenz, am 17.11.2022

Mastrinder voller Kot: Anzeige gegen Betrieb in Vorarlberg

Vollspaltenboden-Rindermastbetrieb im Bezirk Bregenz zeigt illegale Zustände

Die Fotos und Videos, die dem VGT zugeschickt wurden, zeigen stark verschmutze Böden und Stiere mit dicken Kot-Krusten im Fell. Das ist nicht nur artwidrig, sondern auch illegal. Rindern ist laut dem Gesetz ein trockener Liegebereich zu bieten – die Bilder vom Betrieb zeigen jedoch völlig verkoteten, harten Vollspaltenboden. Einstreu und weiche Liegebereiche gibt es für die rund 17 Jungstiere nicht.

Unzureichende Betreuung

Die Vorarlberger VGT-Tierschutz-Aktivistin Sandy P. Peng vermutet, dass die Reinigung der Bodenflächen und Versorgung der Tiere – etwa durch eine Säuberung der Fellkrusten – vernachlässigt wurden. Zwar ist der Vollspaltenboden in der Rindermast immer noch erlaubt, dennoch müssen die Tiere auch in diesen Haltungen ausreichend versorgt werden. Sandy P. Peng dazu: Zugekotete Böden und großflächig verklebtes Fell sollten wirklich nicht sein. Wer Tiere hält, der muss sie auch versorgen! Dazu gehört eben auch die Reinigung der Stallflächen oder gegebenenfalls der Tiere selbst, wenn das nötig ist!

Vollspaltenboden verursacht Rinderleid

Die Kritik am Beton-Vollspaltenboden ist österreichweit vor allem in der Schweinehaltung bekannt, wo es dank VGT-Initiative endlich ein gesetzliches Ablaufdatum dieser Haltungsform gibt. Doch auch für Rinder ist das Leben auf Vollspaltenboden keineswegs artgerecht. Krankheitsbilder wie Gelenksentzündungen, Klauen- und Schwanzspitzenverletzungen treten auch bei ihnen häufiger in dieser Haltungsform auf. Studien zeigten auch, dass sich Mastrinder auf Vollspaltenboden weniger häufig hinlegen und öfter Probleme beim Ablegen und Aufstehen haben.1 Das ist für die wiederkäuenden Rinder besonders dramatisch.

Zu wenig Platz

Zwar ist das Platzangebot im angezeigten Betrieb dem Gesetz entsprechend, doch zeigen die vielen Kotflecken am Fell der Tiere dennoch, dass sie sich nicht ausreichend bewegen können. Auch Rinder sind eigentlich saubere Tiere, die sich nicht gegenseitig ankoten. Auch natürliches Verhalten im jungen Alter der Stiere, wie spielerische Auseinandersetzungen und das Ausleben des Sozialverhaltens, ist in den verhältnismäßig engen Stall- und Hofbereichen, die den Rindern im Betrieb zur Verfügung stehen, nicht möglich. Sandy P. Peng: Hier werden die Mängel der gesetzlichen Anforderungen deutlich. Eigentlich verlangt das Tierschutzgesetz eine artgerechte Haltung von allen Tieren – doch die konkreten Paragrafen in der Tierhaltungsverordnung erlauben enge Vollspaltenboden-Buchten und ein viel zu geringes Platzangebot. Da liegt die Verantwortung bei den Konsument:innen, Tierprodukte aus solchen „legalen“ Haltungen zu hinterfragen!

Im Jahr 2022 werden 1.898 Mastrinder in einem Alter von 1-2 Jahren in Vorarlberg gehalten.2 Österreichweit ist der Vollspaltenboden die am weitesten verbreitete Haltungsart für Mastrinder.

Der VGT hat in diesem Fall Anzeige erstattet und fordert eine umgehende Kontrolle des Betriebs und die Herstellung gesetzeskonformer Zustände.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)


(1) MÜLLEDER, C., ABSMANNER, E., KAHRER , E., ZEINER, H., STANEK, Ch. & TROXLER, J.: Alternative Haltungssysteme für die Rindermast unter österreichischen Verhältnissen unter besonderer Berücksichtigung von Betonspaltenböden mit Gummiauflagen. Endbericht zum Forschungsprojekt 1447, Eigenverlag Institut für Tierhaltung und Tierschutz, Wien 2008

(2) Statistik Austria, Rinderbestand 2022

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