Weiterer Gerichtserfolg des VGT nach Gewalttat von Mayr-Melnhof gegen Tierschützer - vgt

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Weiterer Gerichtserfolg des VGT nach Gewalttat von Mayr-Melnhof gegen Tierschützer

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.11.2022)

Salzburg, 27.11.2022

Nachdem das LVWG Salzburg die rechtswidrige Gewalttat von Mayr-Melnhof festgestellt hatte, reagierte die StA Salzburg mit zahlreichen Anklagen gegen Mayr-Melnhofs Opfer – Freispruch

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hatte nach detaillierter Beweisaufnahme zweifelsfrei festgestellt, dass Gatterjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof einem Tierschützer, der von öffentlichem Grund aus seine Gatterjagd gefilmt hatte, rechtswidrig mit Gewalt eine Videokamera entwendet und ihn dabei verletzt hatte. Im Rahmen eines Amtshaftungsverfahrens musste das Land Salzburg dem VGT den Wert der Kamera ersetzen. Doch da begann eine Serie von unfassbar einseitigen Maßnahmen der Behörden. Zunächst wurde Mayr-Melnhof vom Land Salzburg nicht belangt, um für die von ihm verursachten Kosten für die rechtswidrig entwendete Kamera aufzukommen. Dann stellte die Staatsanwaltschaft Salzburg das Ermittlungsverfahren gegen Mayr-Melnhof ein, obwohl das Urteil des LVWG Salzburg eindeutig strafbare Handlungen von Mayr-Melnhof beschrieb. Durch geschickte Verzögerungstaktiken der StA Salzburg verjährte der Fortführungsantrag des VGT. Dann erhob die StA Salzburg allen Ernstes gegen eine Reihe von Tierschützer:innen des VGT Anklage wegen falscher Zeugenaussage und wegen Verleumdung.

Jetzt hat das Gerichtsverfahren wegen Verleumdung gegen die beiden Opfer der Gewalt von Mayr-Melnhof am LG Salzburg stattgefunden. Der Täter Mayr-Melnhof sagte vor Gericht, er könne sich an gar nichts erinnern, wodurch eine erneute Anzeige des VGT wegen falscher Zeugenaussage verhindert wurde. Dann stellte die Richterin unzweideutig fest, dass sämtliche Zeug:innen von Mayr-Melnhof unglaubwürdig seien, was sie auch tatsächlich waren. Und dann sprach sie die beiden Tierschützer frei. Damit ist einmal mehr gerichtlich bestätigt, dass Mayr-Melnhof tatsächlich diese Gewalttaten verübt hat. Die Gerichte haben so in einer Serie von Urteilen die unfassbaren, völlig unberechtigten und rein politisch motivierten Anklagen der StA Salzburg zurückgewiesen. Erfreulich ist, dass trotz der Gewalt von Gatterjägermeister Mayr-Melnhof und der total einseitigen Vorgangsweise der Behörden, der VGT seine Ziele erreichen konnte: Ab 2027 ist die Gatterjagd in Salzburg verboten, das von Mayr-Melnhof in einem Vogelschutzgebiet praktizierte Aussetzen gezüchteter Enten zum Abschuss wurde ebenfalls verboten und sein Jagdgatter wird in etwa einem Jahr aufgelöst.

VGT-Obmann Martin Balluch war ebenfalls ein Opfer der Willkür der Staatsanwaltschaft: Die StA Salzburg hat tatsächlich wegen Verleumdung gegen mich ermittelt, weil ich die Gewalttaten von Mayr-Melnhof öffentlich gemacht hatte. Doch das Verfahren wurde wohlweislich eingestellt. Angeklagt wurde ich aber wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht, doch auch da folgte ein Freispruch. Die StA Salzburg hat so extrem einseitig agiert, wie es in den korruptesten Staaten kaum zu sehen ist. Jede offensichtliche Straftat der Gatterjägerschaft wurde bagatellisiert oder als emotionaler Überschwang entschuldigt, aber gegen Tierschützer:innen wurde in einer ganzen Serie von Verfahren Anklage erhoben. Trotz der Freisprüche bleibt der Stress für die Opfer dieser Behördenwillkür, und sie bleiben auf den Verteidigungskosten sitzen. Dank der Gerichte sind wenigstens keine unschuldigen Menschen verurteilt worden. Wenn jemand von mir über den Verdacht von Korruption bei der StA Salzburg informiert werden will, kann ich gerne die unfassbare Serie von Ermittlungen und Anklagen gegen den Tierschutz, bei gleichzeitiger Einstellung von Verfahren trotz klarer Beweislage gegen die Jägerschaft, übermitteln.

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