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VGT feiert: Mayr-Melnhof Jagdgatter wird nun endgültig aufgelöst

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.10.2022)

Salzburg, 24.10.2022

Das ginge nicht, man könne die Wilddichte nicht reduzieren, da würde landwirtschaftlicher Schaden entstehen – viele Ausreden führten zu Ausnahmen im Gatterjagdverbot, jetzt geht's doch

Seit 2015 hat der VGT das grauenhaft tierquälerische Jagdgatter von Mayr-Melnhof in der Antheringer Au kritisiert. Bei Dokumentationen der Massaker an Wildschweinen verletzte laut Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg der Gatterjägermeister und Jagdgatterbesitzer Mayr-Melnhof einen Tierschützer rechtswidrig und nahm ihm mit Gewalt seine Videokamera ab. Nach einem zivilrechtlichen Urteil musste dem VGT der Wert der Kamera ersetzt werden. Doch sowohl Mayr-Melnhof als auch der zuständige Landesrat Schwaiger behaupteten, das Gatter ließe sich nicht auflösen, weil es nicht möglich sei, die Wilddichte zu reduzieren. Deshalb gab es eine Lex Mayr-Melnhof: das Salzburger Gatterjagdverbot, das 2027 in Kraft tritt, sieht die Ausnahme vor, dass Mayr-Melnhof jene Wildtiere, die landwirtschaftlichen Schaden anrichten könnten, weiterhin eingesperrt halten und bejagen hätte dürfen. Hätte, wohlgemerkt, weil das Land Salzburg Mayr-Melnhof nun das Jagdgatter abgekauft hat. Und plötzlich ist die Rede davon, dass die Anzahl der Wildschweine von 500 auf 20 – und damit auf eine natürliche Wilddichte – reduziert werde. Dann wolle man das ehemalige Jagdgatter in ein echtes Natura 2000 Schutzgebiet verwandeln, den Zaun abbauen und nur noch, wie in der Weitwörther Au bereits praktiziert, ein Wildtiermanagement betreiben, ohne Massen an Tieren für große Jagdveranstaltungen aufzufüttern, wie es unter Mayr-Melnhof war. Die perversen Entenjagden von Mayr-Melnhof auf ausgesetzte Zuchtenten im Vogelschutzgebiet des Jagdgatters hat der VGT dem Gatterjägermeister bereits vor Jahren abgedreht.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch sieht die Kampagne des VGT und dessen Argumente voll bestätigt: Bei dieser Causa sieht man, dass es bei politischen Tierschutzentscheidungen nicht um Fakten und Vernunft, sondern nur um Macht und Einfluss geht. Ein Jagdgatter mitten in einem Natura 2000 Schutzgebiet, die Landesregierung, die sich rechtswidrig weigerte, dazu eine Verordnung zu erlassen, und dazu die mantraartig wiederholte Behauptung der Landesregierung, man könne die Wildschweindichte nicht auf ein natürliches Maß reduzieren – und jetzt ist plötzlich alles anders. Nach Ankauf des Gebiets sieht die Regierung nun ein, dass das Jagdgatter jedem Natur- und Tierschutz Hohn spricht. Und mit einem Schlag ist es möglich, die Anzahl der Wildschweine von 500 auf 20 zu reduzieren. Die Faktenlage hat sich nicht verändert, nur der Besitzer des Jagdgatters. Sei es wie es sei, wir werden das Ende des Jagdgatters als großen Erfolg des VGT feiern. Die Gerichtsverfahren aufgrund unserer Kampagne laufen im Übrigen noch immer weiter


Erfolg: Die Gatterjagd-Kampagne des VGT

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