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VGT-Protest gegen SPAR-SLAPP Klage und erlassene EV, die jede Kritik verunmöglicht

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.12.2022)

Wien, 05.12.2022

In der EU wird bereits eine SLAPP-Richtlinie erarbeitet, die Journalist:innen und NGOs vor derartigen Klagen, wie SPAR gegen den VGT, schützen soll

Nach heftiger Kritik des VGT an SPAR, kombiniert mit einer handvoll Protestkundgebungen vor der SPAR-Zentrale in Salzburg, klagte die mächtige Supermarktkette u.a. auf Basis des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb, weil die Proteste des VGT quasi die Kund:innen zur Konkurrenz von SPAR treiben würden. Was zunächst wie ein geradezu grotesker Vorwurf schien, auch wenn durch einen Streitwert von € 62.500 groß aufgeblasen und finanziell bedrohlich, wurde in 1. Instanz am Handelsgericht Wien ein Desaster für die freie Meinungsäußerung. Tatsächlich wurde dem VGT mit einer Einstweiligen Verfügung (EV) wörtlich verboten „in Papierform oder im Internet, Flyer zu verbreiten, in denen ein Zusammenhang zwischen SPAR und grausamen Folgen der Schweinehaltung geschaffen wird […] oder die Behauptungen sonst zu verbreiten, die SPAR-Kette sei mitverantwortlich für das Grauen bzw. den Horror in den österreichischen Schweinestallungen“. Mit anderen Worten: dem VGT ist keinerlei Kritik mehr möglich.

Dagegen protestierten heute VGT-Aktivist:innen vor der SPAR Filiale in 1010 Wien, Schottengasse 6-8 mit einem Transparent, auf dem nur noch „SPAR“ und „Schweine“ steht, der Rest wurde durch schwarze Balken zensuriert. Übrig bleibt „Sparschweine“. Auf Plakaten wurde auf die SLAPP-Gefahr hingewiesen, die jede Form der Kritik an den Mächtigen im Land gefährdet: „SPAR-Klage verhindert Tierschutz-Kritik!“

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Besonders in Österreich sind kritische Personen und NGOs durch solche SLAPP-Klagen bedroht. Welche Privatperson kann sich die ca. € 100.000 leisten, die derartige Klagen kosten? Dass eine solche Klage auch noch durchgeht und uns vorerst zwingt, lediglich auf Sparschweine aufmerksam machen zu können, ist absurd. Und das, weil wir wie eine Konkurrenz zu SPAR zu behandeln wären! Wir haben diese EV sofort berufen und warten jetzt aber seit 3 Monaten auf eine Revision dieses Urteils. Der Schaden ist jedoch bereits entstanden, wir konnten nun so lange keine Kritik mehr üben und ein Ende ist nicht abzusehen. Wenn schon die österreichische Regierung dazu nicht in der Lage ist, dann muss die EU diesem SLAPP-Unwesen mit einer eigenen Richtlinie, die dem Vernehmen nach in Arbeit ist, ein Ende bereiten! Die SPAR-Klage kann als geradezu paradigmatisches Beispiel dienen, wie eine SLAPP-Klage aussieht.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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