Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.04.2023)
St. Pölten, am 26.04.2023Skandal-Mast: VGT enttäuscht über milden Prozessausgang
Diversionsangebot für den Betreiber der Mastanlage, die heute erneut aufgedeckt wurde. VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN kritisiert die fehlende Einsicht
Wegen der Missstände, die 2022 vom VGT aufgedeckt und zur Anzeige gebracht wurden, saß der Betreiber der Mastanlage heute im Landesgericht St. Pölten wegen Tierquälerei (§222 StGB) auf der Anklagebank. Die Verhandlung wurde nach nur 30 Minuten geschlossen – das 136-seitige Gutachten zum Betrieb wurde gar nicht verlesen. Der Angeklagte zeigte sich zwar „im Großen und Ganzen geständig“, aber relativierte das Tierleid und seine Schuld bei vielen Missständen. Ihm wurde eine Diversion angeboten.
Die heute vom VGT aufgedeckten neuen Bilder vom Februar und April 2023 zeigen, dass die Probleme im Betrieb immer noch vorhanden sind und dass hier weiterhin Tiere massiv leiden!
Rinder im Gülle-See und sterbende Zicklein
Der Betreiber gab im Prozessverlauf an, dass er so viele kranke Tiere aufnehmen würde und deswegen die Sterblichkeit im Betrieb so hoch sei. Die Problematik der Rinder in der knöcheltiefen Gülle sei ihm lange nicht bewusst gewesen. Im Gutachten wird das schwere Tierleid, das daraus folgt, jedoch deutlich: Schlafentzug und Liegedeprivation (vor allem für Wiederkäuer sehr problematisch), Gelenksprobleme. Die aktuellen Zustände der neuen Aufdeckung, die wieder Tierleichen im Stall und Gülleansammlungen bei den Rindern zeigt, wurden im Verfahren nicht berücksichtigt, zeigen aber deutlich, dass es hier weder Einsicht noch Verhaltensänderungen gibt.
VGT-Aktivistin Lena Remich: Dieser Prozessausgang ist äußerst ernüchternd. Mir ist kaum ein Fall von wiederholter Tierquälerei in so großem Ausmaß bekannt – und dennoch wird nicht der volle Strafrahmen ausgefasst. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Tiere, die fortlaufend in diesem Betrieb gehalten werden, leiden und sterben.
Der VGT pocht indes weiterhin auf ein Tierhaltungsverbot, das auch bei diversionellen Maßnahmen möglich ist.