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VGT-Großaktion in Wien: 130 „Rinder“ zeigen Platzangebot auf Vollspaltenboden

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.08.2023)

Wien, 05.08.2023

Mastrinder darf man, allerdings nur auf Vollspaltenboden, bei 350 kg Körpergewicht auf 2 m² einpferchen, bei 500 kg auf 2,4 m² und bei 650 kg auf 2,7 m²

Der Gesetzgeber hat in Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung die genauen Maße des Platzangebots für Mastrinder festgelegt. Dabei steht dort wörtlich, dass diese Angaben nur bei Vollspaltenboden gelten. Haben die Rinder einen planbefestigten Bereich, muss dieser so groß sein, dass die Rinder nebeneinander darauf liegen können. Ohne diese Liegefläche sind die Tiere aber praktisch zum Aufeinanderliegen verdammt: ein 350 kg Stier bekommt 2 m², also z.B. 2 m x 1 m Platz, bei einem 500 kg Stier sind es dann 2,4 m², also z.B. 2 m x 1,2 m, und ein 650 kg Stier könnte dann nur 2 m x 1,35 m Platz benutzen. Bei der Größe dieser Tiere sind diese Flächen bestenfalls zum Stehen geeignet. Einen Schritt zu gehen oder sich nur umzudrehen ist nicht möglich. Außer es sind mehr Tiere in der Bucht, dann kann sich ein Stier natürlich auf Kosten des Platzes eines anderen umdrehen. Es ist kaum zu glauben, dass die armen Mastrinder auf so wenig Platz überhaupt bis zu 2 ½ Jahre überleben!
 

Zur Petition

Deshalb lud der VGT für heute Menschen auf den Schwarzenbergplatz in Wien zu einer Großaktion ein. 130 Tierschützer:innen folgten dem Aufruf. Sie setzten eine Maske auf und zogen sich ein weißes Gewand über. Dann wurden, runtergerechnet auf 70 kg Körpergewicht, jedem dieser Rinder 1 m², oder 0,75 m x 1,3 m, zugewiesen. Die Aktion zeigte eindrucksvoll, wie unfassbar wenig Platz wir unseren Mastrindern bieten.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war vor Ort: Wer kommt auf die Idee, einem ausgewachsenen Stier so wenig Platz zu geben? Das fragte mich eine Passantin. Gute Frage. Die Regierung hat sich in den späten 1980er Jahren, als für sogenannte Nutztiere die ersten Mindestanforderungen gesetzlich verankert wurden, dafür sicher nicht an die Wissenschaft gewandt. Es gibt keine Studie, die einen derart kleinen Platz für Stiere als ausreichend festgestellt hätte. Vielmehr wurden in den 1970er Jahren mit Versuch und Irrtum Haltungsbedingungen geschaffen, die den maximalen Profit bringen, also die geringsten Kosten pro kg Fleisch. Weniger Platz pro Stier führt zu einem Anstieg der Mortalität, sodass die Kosten steigen. Mehr Platz ist weniger effizient, die Tiere bewegen sich mehr und verbrauchen mehr Nahrungskalorien. Ein Land wie Österreich, mit Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung, muss ehebaldigst derart tierfeindliche Altlasten abbauen. Die Bevölkerung erwartet einen Umgang mit Tieren, der ihnen wenigstens ein bisschen Lebensqualität bietet.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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