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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.11.2023)

Wien, am 09.11.2023

Vollspaltenboden macht Rinder krank: an den Beinen, am Schwanz und an den Klauen

Wissenschaftliche Studien bestätigen klar die Lösung dieses Problems: weiche Stroheinstreu auf einer Liegefläche der Größe, dass alle Rinder darin Platz haben

Am meisten ist das Vorderfußwurzelgelenk betroffen. Eine Studie der Vetmeduni Wien von 2008 zeigt, dass auf einem Beton-Vollspaltenboden 84 % der Tiere unter schmerzhaften Schäden an diesem Gelenk leiden.1 Die Folge ist eine große Mühe beim Aufstehen und Niederlegen. Aber auch das Sprunggelenk an den Hinterbeinen ist bei 30 % der Tiere betroffen. Das allein schon beweist, dass der Vollspaltenboden nicht nur bei Schweinen, sondern auch bei Mastrindern, dem Tierschutzgesetz widerspricht. Dieses sieht nämlich selbstredend vor, dass man Tiere nicht so halten darf, dass ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Aber über diese Verletzungen hinaus haben 55 % der Tiere Wunden an den Schwanzspitzen. Das deshalb, weil sich die Tiere in der Enge auf den Schwanz treten, was bei über 600 kg Körpergewicht und einem Boden mit scharfkantigen Spalten natürlich nicht ohne Auswirkungen bleibt. Die oben zitierte Untersuchung zeigte aber zusätzlich noch bei 17 % der Tiere schwere Lahmheiten, sowie Zwischenklauenentzündungen und Blutungen an der Weißen Linie der Klauen. Deshalb hat der VGT heute im Wiener Stadtzentrum 3 Tierschützer:innen mit Rinderverkleidung in eine Krankenstation gebracht. Eine Ärztin verband vor allem ihre Handgelenke.

Zur Petition

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Noch immer werden Tiere in Österreich wie rechtlose Sachen behandelt, noch immer scheint das Tierschutzgesetz Makulatur. Es ist eindeutig verboten, Tiere in einer Weise zu halten, dass sie leiden. Es gibt eine wissenschaftliche Studie der eigenen veterinärmedizinischen Universität, laut der Mastrinder auf Vollspaltenboden leiden. Und trotzdem wird diese Haltung einfach toleriert und keine Behörde, keine Polizei und keine Amtstierärzt:innen exekutieren das Gesetz. Wie kann das sein? Ich hoffe, dass die Burgenländische Landesregierung nach ihrer Verfassungsklage gegen den Vollspaltenboden in der Schweinemast auch jenen in der Rindermast ins Visier nimmt. Das Höchstgericht muss die Verfassungswidrigkeit der Verordnung feststellen, die derart dem Tierschutzgesetz widerspricht, dass es den Vollspaltenboden erlaubt. Irgendjemand muss endlich das Tierschutzgesetz exekutieren und auch auf die sogenannten Nutztiere anwenden. Immerhin ist Tierschutz ein Staatsziel in unserer Bundesverfassung!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

Quelle

  1. Mülleder,C. et al: Alternative Haltungssysteme für die Rindermast unter österreichischen Verhältnissen unter besonderer Berücksichtigung von Betonspaltenböden mit Gummiauflagen. Endbericht zum Forschungsprojekt 1447, Eigenverlag Institut für Tierhaltung und Tierschutz, Wien 2008

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