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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.11.2023)

Wien, am 23.11.2023

Statement zum Verbot von Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden von Privatpersonen

VGT fordert gemeinsam mit Tierschutz Austria, 4 Pfoten, Arche Noah, Gut Aiderbichl, Tierquartier Wien, Tierschutzombudsstelle Wien, Pro-Tier, Verein Freunde der Krone Tierecke, Tierschutzverband NÖ, Pfotenhilfe Lochen und vielen weiteren Tierschutzorganisationen ein Verbot des Beiß- und Angriffstrainings für Private zum Wohle der Tiere und der Menschen!

Worum geht es?

Die Ausbildung zum sogenannten Schutzhund ist prinzipiell Hunden des Militärs oder der Polizei vorbehalten. Doch auch manche Hundeschulen bieten ein solches Training für Privatpersonen an und deklarieren es als Sport.

Der sogenannte Gebrauchshundesport besteht aus drei Teilen, wovon die ersten zwei die Fährtensuche und die Unterordnung betreffen und weitgehend unbedenklich sind. Wir kritisieren die dritte Disziplin – die sogenannte Schutzarbeit, denn hier lernt der Hund auf Kommando anzugreifen und zuzubeißen. Viele Liebhaber:innen dieses Sportes argumentieren, dass Schutzhunde besonders gehorsam seien. Jedoch ist der Ansatz, den Hund scharf machen zu wollen – ihn also bewusst zum Zubeißen in einen Schutzarm zu bringen – abzulehnen! Denn Fehler im Training oder Verwechslungen der Auslöser für das Angriffsverhalten können niemals ausgeschlossen werden, was fatale Folgen haben kann.

Darum lehnen wir Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden im Privatbereich ab!

Es besteht Grund zur Annahme, dass die Aggressivität und damit die Gefährlichkeit von Hunden, die einem Beiß- und Angriffstraining unterzogen werden, jedenfalls vorübergehend erhöht wird.

Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind Ausbildung und Prüfung in der Disziplin Schutzarbeit insofern problematisch, da Starkzwangmethoden eingesetzt werden. Es werden hier also Situationen nachgestellt, bei denen beispielsweise Hundehalter überfallen werden und schließlich Kampfhandlungen zwischen dem Hund und einer dritten Person (genannt Schutzdiensthelfer) stattfinden. Hierbei wäre es u.a. fehlerhaft, wenn der Hund nur zaghaft angreift und zubeißt. Deswegen muss die Ausbildung zum klassischen Schutzhund Berufsgruppen vorbehalten bleiben, die durch ihre Berufsausbildung sich dieser zusätzlichen Verantwortung bewusst sind.

Was wir fordern:

Gemäß den Zielsetzungen des Bundestierschutzgesetzes hat der Mensch besondere Verantwortung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf. Dies inkludiert einen respektvollen Umgang; in keinem Fall sollen Tiere eine Abschreckfunktion erfüllen müssen. Stattdessen soll

  1. ein Verbot der Ausübung von Beiß- und Angriffstraining von privaten Hundehalter:innen
  2. eine zeitgemäße, auf modernsten Erkenntnissen basierende, gewaltfreie Ausbildung der Hunde im Vordergrund stehen, welche die Alltagskompatibilität der Tiere in einer zunehmend herausfordernden Umgebung im Fokus hat.
  3. Das bezieht sich auch auf Trainer:innen, die sich durch eine umfassende Ausbildung und laufende Weiterbildungen qualifizieren (derzeit ist das Berufsbild Hundetrainer:in nicht geschützt).
  4. Zusätzlich sollte die Einführung eines verpflichtenden bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises für alle Hundehalter dazu dienen, Hunde in all ihren Facetten zu verstehen. Er sollte, also ein Grundverständnis für Bedürfnisse, Körpersprache, Stress-Signale vermitteln, um Konflikte rechtzeitig erkennen und entschärfen zu können.

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