Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.11.2023)
Wien, am 30.11.2023Tierschutz statt „Schutzdienst“ von Hunden
VGT unterstützt ein Verbot des Beiß- und Angriffstrainings von Hunden in Privathaltung
Anfang November sprach sich Tierschutzminister Rauch für ein Verbot des Beiß- und Angriffstrainings privat gehaltener Hunde aus. Dieses Training zielt darauf ab, Hunden gezielt das Zubeißen in menschliche Körperteile (in Schutzkleidung) beizubringen und erst auf Kommando wieder loszulassen. Es kommt auch im so genannten Schutzdienst
oder Schutzhundesport
vor. Dies ist mit Tierschutz nicht vereinbar. Der VGT stellt sich daher gemeinsam mit einer breiten Allianz von etablierten Tierschutzvereinen hinter dieses Verbot.1 Hunde sind weder als Waffe noch als Sportgeräte zu missbrauchen! Ziel ist ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Hund in allen Lebensbereichen.
Bilder und Videos von Schutzhundetrainings zeigen seit jeher den in dieser Szene vorherrschenden, harten Umgang mit Hunden. In aktuellen Aufnahmen der Pfotenhilfe Lochen der Riesenschnauzer-WM in Kärnten sind die typischen Abläufe dieser Sportart
zu sehen.2
Laut österreichischem Tierschutzgesetz ist es verboten, die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren zu erhöhen. Wird bei Hunden das Beißen in Menschen (mit Schutzkleidung) gefördert, ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass dieses Verhalten außerhalb von Trainingssituationen auftreten kann. Es ist schwer, wenn überhaupt, zu kontrollieren, welche Reize für entsprechend trainierte Hunde einen Auslöser für Zubeißen darstellen. Hunde sind außerdem keine Roboter, deren Verhalten restlos durch menschliche Befehle gesteuert wird.
Das Training ist häufig grob und kann zu extremem Stress bei Hunden führen. DDr Regina Binder, Tierrechtsexpertin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, führt in einem Gutachten über die Schutzhundeausbildung aus: Aus tierschutzrechtlicher Sicht erweisen sich Ausbildung und Prüfung in der Disziplin
3Schutzdienst
insofern als problematisch, als sie mindest eine gewisse Affinität zum Einsatz von Starkzwangmethoden
aufweist.
Die genannten Starkzwangmethoden zielen darauf ab das Verhalten des Hundes durch Gewalt zu beeinflussen. Sie umfassen beispielsweise Elektroschockhalsbänder und Korallenhalsbänder, deren nach innen gerichtete Metallstäbe von allen Seiten in den empfindlichen Hundehals gerammt werden. Kettenwürgehalsbänder, die bei Zug das Atmen erschweren und sogar zu Erstickungssymptomen führen können, sind in der Szene geradezu verbreitet. Der Einsatz dieser sogenannten Hilfsmittel ist in Österreich verboten. Die durch sie zugefügte Gewalt kann bei Hunden Schmerzen, Stress und schwere Angst auslösen. Gewalt führt bei Hunden außerdem zu erhöhter Aggressionsbereitschaft gegenüber Menschen und anderen Tieren.4 Dennoch verlangt die Prüfungsordnung dieses Sports
explizit Kettenhalsbänder, Belastung und Bedrängen des Hundes und auch so genannte Stockbelastungstests sollen durchgeführt werden.5
Lösungen
Im Schutzhundesport werden Hunde zu reinen Befehlsempfängern degradiert und als Tiere angesehen, deren Lust, Menschen anzufallen, – mitunter mit Gewalt – im Zaum gehalten werden muss. Ein von Befürworter:innen des Schutzhundetrainings oft zitierter innerer Trieb
, Menschen zu anzufallen, existiert nicht. Zubeißen als Teil hundlichen Verhaltens kann im Zuge der letzten Eskalationsstufe zur Selbstverteidigung oder als Element des Jagdverhaltens vorkommen. Jedoch sollten Menschen und ihre Körperteile aus Hundesicht weder eine Bedrohung noch Beute darstellen. Beides wird ihnen im Schutzhundetraining vermittelt. Entgegen irreführender Behauptungen mancher Verfechter:innen der Szene umfasst das geplante Verbot nicht den Einsatz von Hundespielzeugen und sieht auch keine Änderung in anderen Hundesportarten wie z.B. Agility, Dummytraining und Fährtenarbeit vor.
Hunde sind hochsoziale Lebewesen, die Menschen grundsätzlich aufgeschlossen und kooperativ begegnen. Ein umsichtiger Umgang stellt positive Beziehungspflege und Aufklärung über Verhalten und Bedürfnisse von Hunden in den Vordergrund. Training sollte auf modernen, wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und auf positive Interaktionen statt auf Gewalt und Unterdrückung setzen.6 Jeder Hund ist ein komplexes Lebewesen mit individueller Persönlichkeit. Hunde sind keine Befehlsempfänger oder Sportgeräte zum Egoaufbau mancher Menschen. Sie sind nicht als Waffe zu missbrauchen – weder in sportlicher
Hinsicht noch im realen Einsatz. Ein Verbot des privaten Beiß- und Angriffstrainings ist daher aus Tierschutzsicht, ethischer Perspektive und zum Wohle des Mensch-Hund-Verhältnisses sehr zu begrüßen.
Quellen
- ots.at/presseaussendung/OTS_20231123_OTS0088/breite-tierschutz-allianz-setzt-sich-gegen-schutzdienst-bei-hunden-in-privathaltung-ein-hunde-duerfen-nicht-zur-waffe-erzogen-werden
- https://www.pfotenhilfe.org/blog/was-gibt-es-neues-1/post/erschreckende-szenen-von-aggression-gefahrlichkeit-und-tierqualerei-bei-riesenschnauzer-wm-547
- tieranwalt.at/fxdata/tieranwalt/prod/media/files/Schutzhunde.pdf
- Blackwell E. J., Twells C., Seawrigth A., Casey R., 2008. The relationship between training methods and the occurence of behavior problems, as reported by owners, in a population of domestic dogs. Applied Animal Behavior Science, 3, 207‐217.
- gebrauchsh.oegv.at/down/IGP_2019.pdf Abteilung C – Schutzdienst, Seite 47
- Hiby E.F., Rooney N.J., Bradshow J.W.S., 2004. Dog training methods. Their use, effectinveness and interaction with behaviour an welfare. Animal Welfare, 13, 63‐69