Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.12.2023)
Wien, am 14.12.2023VGT-Protest vor Parlament bevor Sitzungsbeginn: Rinder Vollspaltenboden beenden!
Die letzte Aufdeckung des VGT von zwei Mastrinder Vollspaltenbodenbetrieben zeigt die Dringlichkeit der Forderung: verletzte Tiere, verkoteter Boden, dicht gedrängt
Die Bilder und Videos aus den beiden Betrieben mit Rindern auf Vollspaltenboden in NÖ schockieren. Und zwar schockieren sie nicht, weil sie etwas Illegales zeigen. Sie schockieren gerade deshalb, weil sie den erlaubten Standard in 70 % der Mastrinderhaltungen Österreichs zeigen. Das Schockierende ist der moralische Skandal, dass wir als Gesellschaft verletzte Tiere, verkotete Böden und ein dichtes Gedränge erlauben. Und genau hier setzt die Verantwortung der Politik ein. Das ist keine Frage freier Konsumwahl. Niemand kann ernsthaft sagen, solange es Menschen gibt, die nach dem billigsten Fleisch greifen, muss es erlaubt sein, dieses Fleisch in einer Weise zu produzieren, dass praktisch 100 % der Tiere schwer leiden! Eine Haltung, die den Rindern routinemäßig schweres Leid zufügt, darf in einem Land mit Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung nicht zugelassen werden. Und haltungsbedingtes schweres Leid ist auch tatsächlich im Tierschutzgesetz verboten. Doch das Gesetz wird wieder einmal nicht exekutiert! Deshalb protestierten heute VGT-Aktivist:innen anlässlich der bevorstehenden Nationalratssitzung vor dem Parlament in Wien.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Die Burgenländische Landesregierung unter Doskozil hat die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden vor den Verfassungsgerichtshof gebracht, weil sie dem Tierschutzgesetz widerspricht. Die Verhandlung wird in der laufenden Session stattfinden. Aber das gilt für die Haltung von Rindern auf Vollspaltenboden genauso. Auch sie widerspricht denselben Paragraphen. Die Politik muss also endlich handeln, um diesen Missstand zu beseitigen!
Pressefotos (Copyright: VGT.at)