Vorweihnachtliche Karpfenquälerei - vgt

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Vorweihnachtliche Karpfenquälerei

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.12.2023)

Wien, 22.12.2023

VGT zeigt zwei Fischverkaufsstände in Ottakring an

Mitte Dezember 2023 erhielt der VGT von einer aufmerksamen Privatperson Informationen über tierquälerische Missstände bei der Haltung von Karpfen bei einem Fleisch-/Fischstand am Brunnenmarkt in Wien Ottakring. Gemeldet wurden möglicherweise verletzte und/oder tote Karpfen in einer zu kleinen Plastikwanne mit blutigem und mengenmäßig zu wenig Wasser, in dem noch lebende Karpfen offenbar unter starkem Stress um ihr Überleben kämpften.

Der VGT nahm den Stand unter die Lupe und stellte die gemeldeten Missstände fest. Eine Anzeige wegen Verdachts auf Übertretung mehrerer Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Tierschutz-Schlachtverordnung wurde unverzüglich an die zuständige Behörde übermittelt.

Einen ähnlichen Fall gab es zwei Wochen zuvor beim Ottakringer Bahnhofsmarkt. Auch hier wurden Karpfen in einem kleinen Becken gehalten, die verzweifelt versuchten, durch Springen der beengten Haltung zu entkommen. Der Umgang mit den Tieren war grob und unprofessionell. Auch hier hat der VGT Anzeige erstattet.

Es sind keine Einzelfälle. Schon gar nicht vor Weihnachten. Wer Fischgeschäfte auf verschiedenen Märkten in Wien und anderen österreichischen Städten im Dezember besucht, wird derartige Missstände und Karpfenquälerei öfter zu sehen bekommen.

Das Quälen und Misshandeln von Fischen widerspricht eindeutig den Tierschutzgrundsätzen. Es ist verboten, einem Karpfen ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder ihn in schwere Angst zu versetzen. Es ist auch verboten, einen Karpfen Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer schweren Bewegungseinschränkung auszusetzen. Im hektischen Weihnachtstreiben auf den Märkten kommt es häufig dazu, dass Fische aus dem Netz springen oder fallengelassen werden, auf den Boden aufschlagen und sich schwere Verletzungen zuziehen. Das häufig stark verschmutzte Wasser in den Behältnissen ist ebenfalls nicht tierschutzgerecht!

Leider sind die gesetzlichen Bestimmungen unzureichend. Denn die Haltung in engen Behältern auf den Verkaufsständen der Märkte kann niemals artgerecht sein. Die Tiere müssen häufig einen ganzen Tag oder länger in der Enge ausharren und erleben den Stress und die Schlachtung ihrer Artgenoss:innen live mit. Die häufig schlecht geschulten Arbeiter:innen führen die Betäubung vor der Tötung oft nicht fachgerecht durch, sodass die Tiere völlig unnötig weiterem schweren Leid ausgesetzt sind. Bei manchen Fischhändler:innen und Fischverkäufer:innen hat es gar den Anschein, als würden sie die gesetzlichen Bestimmungen gar nicht kennen, oder sie bewusst missachten. Der VGT fordert strengere Kontrollen, ob die Lebendfischverkäufer:innen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten!

Hinter der Karpfenquälerei steckt sicher Profitgier von Fischhändler:innen und Fischverkäufer:innen. Der VGT hat bereits ausführlich darüber berichtet: Weihnachtskarpfen – Tierleid um der Tradition willen.

Anthropozentrisches Denken und Handeln vieler Menschen kommen dazu. Auch Unwissenheit ist ein Thema. Karpfen sind einzigartige, empfindsame, fühlende, soziale Wassertiere. Sie sind nicht bloß Nahrung für den Menschen, was viele zu denken scheinen.

Immer noch gibt es eine große Nachfrage von Konsument:innen nach Karpfen oder Karpfenfleisch. Leider. Die meisten Karpfen werden getötet, weil Konsument:innen glauben, sie müssen einen Weihnachtskarpfen essen.

Der VGT empfiehlt, auf den Konsum von Karpfen oder anderen Fischen zu verzichten. Denn: Solange Karpfen gegessen werden, solange werden Karpfen leiden müssen.

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