Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.12.2022)
Wien, am 19.12.2022Weihnachtskarpfen: Tierleid um der Tradition Willen
Fische fristen in österreichischen Massentierhaltungen ein trauriges Dasein
Der Weihnachtskarpfen ist ein traditionelles weihnachtliches Essen in Österreich und dem restlichen Mitteleuropa. Die Ursprünge der Tradition liegen in einer vorweihnachtlichen, christlichen Fastenzeit, an deren Ende Karpfen als besondere Fastenspeise gegessen wurden. Außer dem Weihnachtskarpfen am Speiseplan vieler österreichischer Haushalte ist davon nicht viel geblieben. Wer interessiert sich heutzutage in der Adventszeit für Fasten und Verzicht, wenn sich fast alles um Essen, Konsum und Einkauf dreht?
Massentötungen von Karpfen in Fischzuchtbetrieben
Viele tausend Karpfen werden vor Weihnachten geschlachtet und enden am 24. Dezember als Weihnachtskarpfen auf den Tellern von Menschen. In Fischzuchtbetrieben wurden im Jahr 2020 insgesamt 620.555 kg Karpfen als Speisefische produziert
.1 Bei einem Durchschnittsgewicht von 1,5 kg pro Karpfen sind das über 413.705 Karpfen, die für den kulinarischen Genuss von Menschen in Karpfenzuchtbetrieben getötet wurden. Nicht ausschließlich zu Weihnachten, aber viele davon sehr wohl.
Tausende Karpfen werden geangelt
Dazu kommen noch vermutlich weitere Tausende Karpfen, die von Angler:innen aus Teichen gefischt werden. Der selbst gefangene Weihnachtskarpfen hat für etliche Petrijünger:innen einen besonderen Stellenwert. Zahlen darüber existieren nicht. Sie sind auch nicht in der erwähnten Statistik enthalten. Gesetzlich geschont sind Karpfen im Dezember nach den Fischereigesetzen in keinem Bundesland. Also werden sie auch mit der tierquälerischen Angelfischerei aus dem Wasser geholt. Obwohl sich Karpfen jetzt im Dezember in einer Art Winterruhe befinden. Das kältere Wasser drosselt den Stoffwechsel, die Aktivitäten nehmen ab, die Nahrungsaufnahme reduziert sich stark. Verantwortungsbewusster Umgang mit Karpfen in Gewässern würde bedeuten, sie in der Phase der Winterruhe nicht zu stören. Also nicht zu angeln. Dass tausende Fischer:innen es dennoch tun, zeigt, dass sich diese Personen nur für die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse interessieren. Dass es kein gesetzliches Angelverbot im Winter für Karpfen gibt, ist ein Hinweis darauf, dass Karpfen in Österreich vor allem genutzt, nicht geschützt werden.
Karpfen müssen Zwangsfasten
Damit das möglich wird, müssen Tausende von Karpfen in Fischzuchtbetrieben wochenlang zwangsweise fasten. Hälterung
nennt sich das. Nach dem Abfischen der Karpfenteiche Ende Oktober werden viele Karpfen in mit Frischwasser durchströmte, kleine Teiche gesetzt, wo sie keine Nahrung bekommen. Auf Bestellung werden die Fische daraus entnommen, geschlachtet, filetiert und verkauft. Das garantiert den Fischesser:innen die Frische des Fisches. Für die Karpfen bedeutet es ein wochenlanges, nicht art-, tier- oder tierschutzgerechtes Warten auf den sicheren Tod. Im Anhang B der Tierschutz - Schlachtverordnung steht nämlich, dass die Hälterung von Karpfen für eine Dauer von 4 Wochen erlaubt ist. Damit der Weihnachtskarpfen also möglichst frisch auf den weihnachtlichen Tisch kommt, darf er ab Ende November ohne Fütterung gehalten werden. Das hat mit Tierschutz nichts zu tun.2
VGT Fischerei-Experte Mag. Erich Schacherl: Beim Lesen von Studien, Büchern und Webseiten zum Thema Karpfen, Karpfenzucht und Teichwirtschaft fällt auf, dass Tierschutzinteressen bezüglich Karpfen kein Thema sind. Als hätten Karpfen keinen Schutz nötig. Karpfen sind fühlende, empfindsame, soziale und leidensfähige Wirbeltiere mit speziellen Bedürfnissen. Natürlich brauchen sie gesetzlichen Schutz. Es kann und darf nicht sein, dass diese faszinierenden Fische wie Produkte oder Waren behandelt werden. Aber genau das ist der Fall!
Gesetzlicher Schutz von Fischen ist unzureichend
Es wird nicht darüber geschrieben, welche speziellen Bedürfnisse Karpfen haben und wie es möglich ist, diese speziellen Bedürfnisse bei der Karpfenzucht zu erfüllen. Lediglich der Hinweis auf das Tierschutzgesetz, die 1.Tierhaltungsverordnung, die Tierschutz-Schlachtverordnung sowie die Fischereigesetze der Bundesländer sind manchmal zu finden. Diese Gesetze stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Karpfen im Allgemeinen, in Gewässern und in Fischzuchtbetrieben, dar. Die ernüchternde und traurige Wahrheit dabei ist: Weder das Tierschutzgesetz, noch die 1.Tierhaltungsverordnung oder die Tierschutz-Schlachtverordnung schützen Karpfen.
Tiernutzgesetz statt Tierschutzgesetz
Vielmehr ermöglichen die Gesetze tierschutzwidrigen und tierquälerischen Umgang mit Karpfen. Sei es bei der Vermehrung, dem Handling (wie mit den Karpfen umgegangen wird), beim Abfischen und bei der Hälterung. Das Tierschutzgesetz mutiert bei Karpfen (und anderen Fischen) zum TierNUTZgesetz und schützt die Fischzüchter:innen und Teichwirte:innen, aber nicht die Tiere.
Karpfenzucht schönreden
Sehr wohl und sehr oft ist die Rede davon, wie wichtig Karpfenteichwirtschaft wirtschaftlich für bestimmte Regionen, konkret das niederösterreichische Waldviertel und die Steiermark, ist. Karpfenteiche gelten auch als ökologisch wertvolle Lebensräume. Teichlandschaften werden als wertvolle Kulturlandschaften gesehen. Die Karpfenzucht und -teichwirtschaft wird als altes, traditionelles Gewerbe gepriesen. Einiges davon hat seine Richtigkeit. Das ist alles wichtig für Menschen. Wie es den Tieren dabei ergeht, ist irrelevant.
Klingelnde Geldbeutel
Karpfen werden als Produkte gesehen, mit denen sich Geld verdienen lässt. Ganz schön viel sogar. Eine Internetrecherche über die aktuellen (Dezember 2022) Preise von Karpfen als Speisefisch hat ergeben, dass ein Kilogramm Karpfen zwischen 20.- und 45.- Euro kostet - stolze Summen, die u.a. der Inflation und den gesteigerten Futter- und Energiekosten geschuldet sind. Bei der Karpfenproduktionsmenge von 620.555 kg im Jahr 2020 ergibt das Einnahmen zwischen 12.411.100.- (Kilopreis von 20.-) und 27.924.979 (Kilopreis 45.-) Millionen Euro. Die Produktion
von Karpfen ist offensichtlich lukrativ. Zu Weihnachten klingeln nicht nur die Glocken am Christbaum, sondern auch die Kassen der Tiernutzer:innen.
Der VGT fordert ein gesetzliches Fangverbot für Karpfen und alle anderen Fische von November bis März sowie ein Ausweitung des Tierschutzgesetzes, um Fische besser zu schützen.
Der beste Weihnachtskarpfen ist der, der in einem Teich im Schlamm am Boden lebendig und frei seine Winterruhe genießt. Zahlreiche Fleisch- und fischfreie Weihnachtsrezepte warten darauf, entdeckt zu werden! Probieren Sie sie heuer doch einmal aus.
Quellen
- (1) Statistik Austria, Aquakulturproduktion in Österreich im Jahr 2020
- Tierschutz – Schlachtverordnung