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Wien, am 23.01.2024

Vollspaltenboden Schweine: neuer Mindeststandard muss JETZT festgelegt werden

Bei Kürzung der Übergangsfrist ist bei Entscheidung nach 2028, wie momentan gesetzlich vorgesehen aber vom VfGH ab 1. Juni 2025 aufgehoben, keine Zeit mehr zum Umbau

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat klar die Übergangsfrist für den Umbau der jetzigen Vollspaltenbodensysteme für Schweine aufgehoben, weil sie zu lange ist. Leider hat der VfGH aber aus formalen Gründen inhaltlich weder über das neue Vollspaltenbodensystem, das bereits für Neu- und Umbauten gilt, noch über den neuen Mindeststandard, der ab 2028 das Ende des Vollspaltenbodens bedeuten soll, entschieden. Letzterer ist nämlich von der Regierung bisher noch nicht festgelegt. Der VfGH hat geurteilt, dass die folgenden Passagen im Tierschutzgesetz ab 1. Juni 2025 nicht mehr gelten:

  • § 44 (29) Das neue Vollspaltenbodensystem gilt für Neu- und Umbauten sofort, Übergangsfrist bis 2040 für alle Betriebe
  • § 44 (30) Bis 2028 muss ein neuer Mindeststandard, der kein Vollspaltenbodensystem ist, entwickelt werden, der ab 1. 1. 2040 für alle Betriebe gilt
  • § 44 (31) Das neue Vollspaltenbodensystem muss 23 Jahre nach Erstzulassung zum neuen Mindeststandard ad Absatz (30) umgebaut werden
  • § 44 (32) Der neue Mindeststandard gilt ab Festlegung sofort für Neu- und Umbauten

Noch ist der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung nicht abgeschafft. Das neue Haltungssystem, das jetzt bereits für alle Neu- und Umbauten gilt, ist auch ein Vollspaltenbodensystem, der gesamte Boden der Bucht ist von scharfkantigen Betonspalten durchzogen und es gibt keine Stroheinstreu, auch wenn die Schweinebranche ständig die Öffentlichkeit diesbezüglich zu verwirren versucht. Der VfGH hat die Umstellung auf dieses neue Vollspaltenbodensystem jetzt auch aufgehoben, ebenso aber die Zeit bis 2028, ab der der neue Mindeststandard, der wirklich ein Ende des Vollspaltenbodens sein soll, festgelegt wird. Wir stehen also in gewissem Sinn wieder am Anfang der Diskussion über den Vollspaltenboden. Der VGT fordert daher von der Regierung, jetzt sofort einen neuen Mindeststandard festzulegen, der ein echtes Ende des Vollspaltenbodens darstellt, in dem die Schweine also einen tief eingestreuten Liegebereich haben, und der für alle Betriebe in den nächsten Jahren umgesetzt werden muss. Bleibt die Regierung untätig, müssen alle Schweinebetriebe ab 1. Juni 2025 zumindest das neue Vollspaltenbodensystem installiert haben. Deshalb ist aus Tierschutzsicht Feuer am Dach!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Noch einmal ganz deutlich: das neue Haltungssystem, das ab sofort für Neu- und Umbauten gilt, IST AUCH EIN VOLLSPALTENBODEN. Die Einführung dieses Systems ist nur ein Trick der Schweinebranche, um die Menschen zu verwirren und ihnen ein Ende des Vollspaltenbodens vorzugaukeln. Bei den Verhandlungen mit der Regierung wurden wir auf 2028 vertröstet, ab wann das echte Ende des Vollspaltenbodens verkündet werden soll. Dabei ist klar zu sehen, dass die Vertretung der Tierindustrie darauf spekuliert, dass es dazu gar nicht kommt. Der VfGH will, dass nun bis 1. Juni 2025 Nägel mit Köpfen gemacht werden. Dazwischen gibt es aber eine Neuwahl und die Einrichtung einer neuen Regierung. Deshalb muss jetzt bis zum letzten parlamentarischen Plenartag vermutlich Anfang Juli der neue Mindeststandard festgelegt werden, der das angekündigte Ende des Vollspaltenbodens umsetzt. Wir wissen ausreichend viel über die Auswirkungen sämtlicher Schweinehaltungssysteme, um diese Entscheidung jetzt treffen zu können. Das Verbot des Vollspaltenbodens darf nicht mehr hinausgezögert werden!

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