Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.02.2024)
Wien, am 29.02.2024Morgen Tag des Schweins: VGT wird mit 5 Meter Riesenschwein in Wien informieren
Jetzt oder nie: VGT intensiviert Proteste, um ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens zu erreichen, das ab 2030 für alle Schweinebetriebe gilt
Wann: Freitag, 1. März 2024, 11:30 - 13:30 Uhr
Wo: auf der Wiener Mariahilfer Straße Bereich Neubaugasse bis Stiftgasse
Was: 5 m Schwein „Grunzi“ fordert „Stroh statt Beton!
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Vollspaltenboden lange vor 2040 aus allen Schweinebetrieben Österreichs entfernt worden sein muss. Das ist unabänderlich und hat befolgt zu werden. Die Frage ist nur: was ist die Alternative und bis wann gilt diese als Mindeststandard für alle Schweinebetriebe?
Alternative: Die ÖVP setzt zusammen mit der Schweinebranche auf einen "verbesserten" Vollspaltenboden NEU, der aber noch immer einer ist, und der laut Expert:innen das Tierwohl nicht relevant verbessert. Dieses sogenannte „dänische System“ hat in einem Drittel der Bucht nur die Hälfte der Spalten und wird deshalb „strukturiert“ genannt. Im Tierschutzgesetz steht ein Verbot des „unstrukturierten Vollspaltenbodens“, wobei beim dänischen System, das bereits für Neu- und Umbauten gilt, stillschweigend die Betonung auf „unstrukturiert“ gelegt wird. Ein Vollspaltenboden bleibt es. Ein „strukturierter“ eben.
Übergangsfrist: Das Verbot der Legebatterien hatte eine 4-jährige Frist, von 2005 bis 2009, bis alle Betriebe zumindest auf Bodenhaltung umgestellt haben mussten. Damals gab es etwa 1.500 Legebetriebe. In Österreich gibt es momentan 5.300 Schweinemastbetriebe. Eine Übergangsfrist bis 2030 scheint daher nicht absurd.