Teilen:

Anzeige: Schweinezucht in Weiz bietet keinen physisch angenehmen Liegebereich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.03.2024)

Bezirk Weiz, 25.03.2024

Bereits dritte Anzeige, weil Schweinebetriebe Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. THVO nicht einhalten, der seit Sommer 2022 einen physisch angenehmen Liegebereich fordert

Punkt 2.1 in der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung besagt seit Sommer 2022 wörtlich: Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch […] angenehmen Liegebereich haben, […] der sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig [darauf] liegen können. Man möchte meinen, diese Vorgabe ist eindeutig und schließt einen Vollspaltenboden, der noch dazu völlig verdreckt ist, aus. Auf einem Betonboden, der mit scharfkantigen Spalten durchzogen ist und nur 0,55 m² pro 85 kg schwerem Schwein bietet, gibt es keinen Liegebereich, geschweige denn einen, der physisch angenehm ist. Üblicherweise ist er auch nicht sauber, weil der Vollspaltenboden ja gerade deshalb so beliebt und billig ist, weil man sich das Säubern der Buchten ersparen kann. So sehen das jedenfalls die Betreiber:innen.

Der VGT hat daher jetzt einen Schweinebetrieb im Bezirk Weiz angezeigt. Es handelt sich um jenen Betrieb, den der VGT vor wenigen Wochen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die 1. Tierhaltungsverordnung den Behörden gemeldet hatte. Auf den Fotos, die dem VGT zugespielt wurden, ist zu erkennen, dass Schweine in diesem Betrieb auf reinem Beton-Vollspaltenboden – also ohne Liegebereich – leben müssen, der noch dazu vollkommen verdreckt und feucht ist. Zusätzlich sieht man typische Entzündungen an den Gelenken der Tiere. Das ist bereits die dritte derartige Anzeige in der Steiermark durch den VGT, seitdem die Bestimmung im Sommer 2022 in Kraft getreten ist.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Ganz unabhängig davon, ob es Verletzungen oder ein Unwohlsein der Schweine gibt, ist Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung einzuhalten. Unter der Annahme, dass wir in Österreich in einem Rechtsstaat leben, und weiters, dass dieser Rechtsstaat auch den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz sogenannter Nutztiere einschließt, müsste dieser Betrieb jetzt von der BH Weiz dazu angehalten werden, einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Das bedeutet auch, dass Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung beachtet wird und jedes Schwein einen Zugang zu einem eigenen Liegebereich bekommt, der physisch angenehm und sauber ist, und auf dem alle Schweine gleichzeitig nebeneinander liegen können. Mit anderen Worten: die BH Weiz müsste veranlassen, dass der Vollspaltenboden in diesem Betrieb entfernt wird. Wer diese Bestimmung ernst nimmt, muss zu diesem Schluss kommen.

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen

08.05.2026, Wien

Gemeinsam für Tiermütter – VGT-Aktion im Herzen Ottakrings

Der VGT macht heute den Yppenplatz zum Aktivismus-Hotspot

08.05.2026, Niederösterreich

FPÖ-Kickl findet das Schlagen von Kindern gut, aber Tierschutz raus aus den Schulen

Fragwürdiger Wertekompass in Pädagogik: in einer gestrigen Presseaussendung will die FPÖ Kinder vor Tierschutz „schützen“, während ihr Chef die „gsunde Watschn“ propagiert

06.05.2026, Wien

Amphibienwanderung Hanslteich erfolgreich abgeschlossen

VGT vermeldet sinkende Erdkrötenzahlen und betont die Wichtigkeit des Tunnelbaus

06.05.2026, Südoststeiermark

VGT zu Styriabrid: die Menschen wollen keinen Vollspaltenboden, egal ob Neu oder Alt

Zur VGT-Demo vor einer „Vorzeige-Schweinefabrik“ mit dem neuen Mindeststandard Vollspaltenboden ab 2034/2038 meinte Styriabrid, die Konsument:innen fänden das gut

05.05.2026, Südoststeiermark

Lauter VGT-Protest nach Aufdeckung vor neuem Vollspaltenboden-Schweinebetrieb

„Strukturierter“ Vollspaltenboden Neu, wie ab 2034/2038 neuer Mindeststandard; Demo betont: der Vollspaltenboden muss weg, es gibt weiterhin keine Rechtssicherheit in der Schweinebranche

04.05.2026, Südoststeiermark

Einladung: VGT-Demo vor aufgedeckter Schweinefabrik mit „Gruppenhaltung Neu“

Tierschützer:innen kritisieren anhand von Bildmaterial aus der Tierfabrik, dass sich am Schweineleid durch die Gesetzesnovelle nichts geändert hat